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Neonikotinoidgebeiztes Saatgut bis zum 30. November aufbrauchen

Der Verbrauch noch vorhandener neonikotinoidgebeizter Saatgutbestände kann bis zum 30. November 2013 ermöglicht werden. Darauf hat die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) vergangene Woche in Berlin hingewiesen. Gleichzeitig kritisierte sie das Verbot der neonikotinoiden Saatgutbeizung im Raps scharf.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verbrauch noch vorhandener neonikotinoidgebeizter Saatgutbestände kann bis zum 30. November 2013 ermöglicht werden. Darauf hat die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) vergangene Woche in Berlin hingewiesen. Gleichzeitig kritisierte sie das Verbot der neonikotinoiden Saatgutbeizung im Raps scharf.


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Im Ergebnis werde die Entscheidung der EU-Kommission zu einem deutlichen Anstieg der Behandlungsintensität mit Pflanzenschutzmitteln bei Winterraps im Herbst ab der Aussaat 2014 führen. Eine Pflanzenschutzspritzung wirke im Gegensatz zur Saatgutbeizung nicht selektiv auf Schädlinge an den jungen Pflanzen, sondern treffe gleichzeitig alle auf der Fläche vorhandenen Bienen, Laufkäfer und sonstigen Nützlinge. Somit konterkariere das Verbot der insektiziden Beizung die Bemühungen für einen verbesserten Bienen- und Umweltschutz im Rapsanbau, so die UFOP.


Kritik übte sie auch an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die sich bei der Bewertung der Wirkstoffe auf ein noch nicht zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmtes Prozedere und im Wesentlichen auf Labordaten beschränkt habe. Ebenfalls vorliegende Monitoringdaten sowie Daten zu Risikominderungsmaßnahmen beim Einsatz der Wirkstoffe in der Praxis, die in Deutschland eine sichere Anwendung bei der Rapsbeizung belegten, seien von der EFSA nicht berücksichtigt worden.


Der UFOP zufolge wird zertifiziertes Rapssaatgut seit mehr als zehn Jahren mit Clothianidin, Thiamethoxam oder Imidacloprid insektizid gebeizt. Die Mitgliedstaaten seien nunmehr verpflichtet, bis zum 30. September 2013 bestehende Zulassungen zu ändern oder zu widerrufen, um dem Moratorium nachzukommen. Das Verbot solle spätestens nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden. (AgE)

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