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Neonikotinoidverbot kommt in Frankreich mit Ausnahmen

Das vollständige Verbot neonikotinoider Wirkstoffe in Frankreich rückt näher, wenngleich das feste Ausstiegsdatum jetzt etwas abgemildert kommen dürfte. Ende Juni stimmten die Abgeordneten der Nationalversammlung in der Dritten Lesung abermals für ein vollständiges Verbot.

Lesezeit: 2 Minuten

Das vollständige Verbot neonikotinoider Wirkstoffe in Frankreich rückt näher, wenngleich das feste Ausstiegsdatum jetzt etwas abgemildert kommen dürfte. Ende Juni stimmten die Abgeordneten der Nationalversammlung in der Dritten Lesung abermals für ein vollständiges Verbot der Neonikotinoide ab dem 1. September 2018, ließen aber einige Ausnahmen bis zum 1. Juli 2020 zu, die durch einen gemeinsamen Erlass des Landwirtschafts- sowie des Umwelt- und des Gesundheitsministeriums angenommen werden könnten.


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Darüber, wie diese Ausnahmen genau aussehen sollen, wurden noch keine Angaben gemacht. Die zuständigen Fachminister sollen bei der Festlegung der Ausnahmen auf Untersuchungen der nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ANSES) zurückgreifen. Diese wurde beauftragt, eine Bilanz zu ziehen, wobei der Nutzen und die Risiken der neonikotinoiden Wirkstoffe und neonikotinoidhaltiger Pflanzenschutzmittel sowie alternativer Mittel und Methoden verglichen werden sollen.


Diese Änderung wurde auch von Umweltministerin Ségolène Royal unterstützt, die „ein starkes Signal“ forderte. Gleichzeitig müsse aber Realismus walten. „Es müssen klare Perspektiven festgelegt werden, damit die Industrie in alternative Produkte investiert“, erklärte die Ministerin. Der Gesetzestext geht nun erneut in die Vermittlung mit dem Senat, bevor dann im Juli die Nationalversammlung die endgültige Abstimmung fällt. Der mehrheitlich konservative Senat hatte bereits gegen ein festes Ausstiegdatum votiert und stattdessen für eine schrittweise Verringerung des Einsatzes der Neonikotinoide gestimmt.


Wissenschaftliche Grundlage fehlt


Der Dachverband der Pflanzenerzeuger (Orama) und der französische Pflanzenschutzverband (UIPP) kritisierten das geplante Neonikotinoidverbot erneut deutlich. Aus ihrer Sicht fehlt dieser Entscheidung die wissenschaftliche Grundlage. Zudem befürchten sie Wettbewerbsnachteile für die französischen Landwirte gegenüber ihren europäischen Berufskollegen.


Orama monierte, dass die Entscheidung trotz „der sehr moderaten Meinung von ANSES“ und trotz fehlender alternativer Lösungen auf kurze und mittelfristige Sicht erfolge. Der UIPP zeigte sich überzeugt, dass die Entscheidung nicht im Einklang mit europäischen Recht stehe. Der Verband befürchtet erhebliche Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Landwirtschaft insgesamt.


Die genossenschaftliche Dachorganisation Coop de France hält das Anwendungsverbot angesichts der kurzen Zeitspanne für „unrealistisch“. Der Dachverband der französischen Zuckerrübenbauer (CGB) befürchtet ebenfalls Wettbewerbsnachteile und „schwerwiegende wirtschaftliche Verluste“ für die Rübenanbauer.

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