Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Düngeverordung

Neue Düngeverordnung soll ab Mai 2020 gelten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) plant ein Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung im Mai 2020.

Lesezeit: 3 Minuten

Das BMEL will die Verschärfung der Düngeverordnung nun schnell voranbringen. Die noch ausstehenden Verhandlungen sollen so ablaufen, dass die neue Düngeverordnung im Mai 2020 in Kraft treten könnte. Bereits Ende Februar soll es einen ersten Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung aus dem BMEL geben. Bis zur Sommerpause Ende Juni 2019 soll dann die Länder- und Verbändeanhörung sowie die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vollendet sein. Im Herbst wird der dann abgestimmte Entwurf der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Abschließend verabschieden soll das Bundeskabinett die neue Düngeverordnung im Februar 2020. Danach haben die Bundesländer noch Zeit darüber im Bundesrat zu beraten. Die Verabschiedung im Bundesrat und das anschließende Inkrafttreten soll dann im Mai 2020 erfolgen.

EU-Kommission war mit Novelle 2017 nie zufrieden

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Vergangene Woche hatte das BMEL seine mit dem Bundesumweltministerium (BMU) abgestimmten Vorschläge für eine erneute Anpassung der Düngeverordnung bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Damit soll die EU-Nitratrichtlinie künftig eingehalten werden. Im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland deshalb verurteilt. Zwar bezog sich das Urteil auf die alte Düngeverordnung von 2006, dennoch hatte die EU-Kommission immer auch signalisiert, dass ihr die Verschärfung der Düngeverordnung von 2017 nicht weit genug ging.

Aufzeichnungspflicht trifft alle Betriebe

Die EU-Kommission kritisiert vor allem den Nährstoffvergleich mit dem zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar als zu hoch und hält die Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten in Deutschland für zu lasch. Den Nährstoffvergleich und den zulässigen Kontrollwert will das BMEL daher nun streichen und durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Düngung ersetzen. Der errechnete Düngebedarf darf mit den Düngungsmaßnahmen dann nicht überschritten werden. Diese Maßnahme würde dann alle Betriebe deutschlandweit treffen.

Maßnahmen nur für Nitrat belastete Gebiete:

  • Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
  • Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 % abgesenkt.
  • Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger muss zukünftig schlagbezogen berechnet werden, d.h. für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar.
  • Wenn eine Sommerkultur, wie z.B. Mais oder Zuckerrüben, angebaut wird, die erst im Frühjahr ausgesät wird, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden, damit der Boden über Winter mit einer Pflanzendecke bedeckt ist.
top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.