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Gentechnikrecht

Genome editing: Neue Diskussion

Das EU-Recht zu den Genome editing-Methoden ist geregelt, umgesetzt ist es in Deutschland bislang nicht. Nun gehen die Meinungen dazu wieder auseinander.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Diskussion um Genome editing-Verfahren flammt wieder auf. Zwar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2018 geurteilt, dass mittels Genome editing gezüchtete Pflanzen als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gelten und nach EU-Gentechnikrecht behandelt werden müssen. Diese molekularbiologischen Methoden, die wie das bekannte Crispr/Cas gezielt kleine DNA-Abschnitte in Pflanzen verändern können, sind auch unter neue Züchtungstechniken (NZT) oder Gene editing bekannt.

Doch im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie soll die EU-Kommission in einer Studie bis 2021 klären, wie mit diesen Produkten nach EU-Recht umzugehen ist. Und auch in der Ackerbaustrategie 2035 des Bundesagrarministeriums (BMEL) spielen die Techniken eine Rolle. Nun melden sich deutsche Verbände zu Wort.

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Grain Club: EU-Gentechnikrecht anpassen

So fordert der Grain Club in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit weiteren Verbänden der Agrar-, Gartenbau- und Ernährungswirtschaft, die Rechtsgrundlagen dieser neuen Züchtungstechniken, dem Genome editing, anzupassen. Es wirke der Vision von einer nachhaltigen Landwirtschaft, die die EU-Kommission in dem Green Deal und der Farm-toFork-Strategie formuliert, entgegen. Nach Meinung der Verbände „führt diese wissenschaftlich nicht begründete Einstufung der NZT weiterhin zu praktischen Problemen für Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland und in Europa.“ Die Anwendung sei unter diesen Gegebenheiten unmöglich.

Die deutsche Bundesregierung solle sich über die EU-Ratspräsidentschaft hinaus dafür einsetzen, dass das EU-Gentechnikrecht an den Stand der Wissenschaft angepasst wird, fordern die Verbände. „Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, sollten nicht als GVO reguliert werden“, so die Verbände weiter. Zudem seien diese und ihre Verarbeitungsprodukte in viele Drittstaaten nicht als GVO reguliert oder deklariert. So könnten eine Wettbewerbsverzerrung entstehen.

VLOG: Mehr Verbraucherschutz statt mehr Gentechnik

Die laufende Studie der EU-Kommission dürfe man nicht dazu missbrauchen, die Regeln aufzuweichen, meint Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebens-mittel ohne Gentechnik (VLOG). Hissting fordert „die konsequente Umsetzung des Urteils.“

Der ‚Ohne Gentechnik‘-Sektor sei in Deutschland besonders stark und das BMEL Inhaber des ‚Ohne GenTechnik‘-Siegels. Dessen Markennutzungsrechte hat das BMEL an VLOG übertragen. Man bräuchte endlich zuverlässige Nachweisverfahren für Genome editing und deren konsequente Anwendung. Dafür sollte sich Bundesagrarministerin Julia Klöckner einsetzen.

BÖLW: Endlich klare Regeln zu Genome editing-Verfahren

Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) stellt fest, dass Klöckner als Ernährungsministerin dafür verantwortlich sei die Genome editing-Verfahren nach geltendem europäischen Gentechnikrecht zu regulieren. Klöckners Nichtstun gefährde Wirtschaft und Bürger. „Genmanipulierte Pflanzen könnten Europas Landwirtinnen, Lebensmittelhersteller oder Kundinnen einfach untergejubelt werden, wenn zum Beispiel Saatgut aus Ländern außerhalb Europas importiert wird“, so Löwenstein weiter. Das zerstöre das Vertrauen in die Bundesregierung. Zudem seien – sollte das EuGH-Urteil nicht umgesetzt werden – auch politische Ziele Deutschlands in Gefahr, wie z.B. 20 % Bio bis 2030 oder keine Patente auf Nutzpflanzen und -Tiere.

AbL: Wirtschaftlicher Vorteil durch Gentechnikfreiheit

Dass in Europa bislang – bis auf einigen Regionen in Spanien – keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden, sei ein großer wirtschaftlicher Vorteil, sagt Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). So könnten europäische Landwirte das anbauen und vermarkten, was Verbraucher mehrheitlich wollen: gentechnikfreie Ware.

Die AbL fordert Klöckner auf, in der laufenden Ratspräsidentschaft die neuen Gentechnik-Verfahren klar als Gentechnik zu regulieren. Regulieren hieße nicht verbieten, so Volling, „sondern die neuen Techniken sind einer Risikoprüfung, einem Zulassungsverfahren sowie einer Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zu unterziehen“.

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