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Neue Insektenschutzregeln und Glyphosat-Verbote gelten ab September

Die neuen Regeln aus dem Insektenschutzgesetz sollen im September in Kraft treten. Ab dann gelten Einschränkungen für den Pflanzenschutz in Schutzgebieten und die Nutzung von Glyphosat.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Landwirtschaft wird sich ab September an die neuen Vorgaben für den Pflanzenschutz aus dem Insektenschutzpaket halten müssen. Noch sind die letzten Arbeiten an der geänderten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Vorbereitung. Die Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt wird voraussichtlich Anfang September erfolgen, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage von top agrar mit. Die Verordnung tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Glyphosat nur noch in Ausnahmen

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Mit Inkrafttreten der geänderten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung werden laut dem BMEL folgende Einschränkungen und Verbote von Glyphosat wirksam:

  • Keine Anwendung vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.
  • Auf Ackerland nur zur Bekämpfung von Problemunkräutern und auf erosionsgefährdeten Flächen, die eine mechanische Bearbeitung nicht zulassen, zum Schutz des Bodens (Ausnahmen Mulchsaat und Direktsaatverfahren).
  • Auf Grünland nur zur Erneuerung des Grünlands bei einer Verunkrautung, bei der auf Grund ihres Ausmaßes ohne die Anwendung die wirtschaftliche Nutzung des Grünlandes oder die Futtergewinnung wegen eines Risikos für die Tiergesundheit nicht möglich ist (beschränkt auf die jeweilige betroffene Teilfläche) oder zur Neueinsaat auf erosionsgefährdeten Flächen.
  • Keine Ausnahmemöglichkeit mehr für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen sowie Grünland und Wald in FFH-Gebieten.

Glyphosat-Verbot für Privatanwender

Für den Haus- und Kleingartenbereich und Flächen für die Allgemeinheit gilt ab September dann ein Anwendungsverbot. Es dürfen aber noch die Mittel verwendet werden, für die noch bestandskräftige Zulassungen für diesen Anwendungsbereich bestehen, heißt es beim BMEL. Diese Regelung sei aus rechtlichen Gründen unumgänglich. Neue Zulassungen für den Anwendungsbereich werden jedoch nicht mehr erteilt. Das gelte unabhängig von künftigen Entscheidung der EU über die Wiedergenehmigung des Wirkstoffs, so das BMEL. In der Verordnung ist ein generelles Glyphosat-Verbot für alle Nutzungen ab 2024 vorgesehen. Es soll dann in Kraft treten, wenn der Wirkstoff im Vorjahr nicht noch einmal von der EU zugelassen wird.

Insektenschutzpaket passierte im Juni alle Instanzen

Kurz vor der Sommerpause hatte der Bundesrat Ende Juni alle Teile des Insektenschutzpaketes der Bundesregierung unter Auflagen beschlossen. Dazu gehören Länderöffnungsklauseln und die Möglichkeit für Ausgleichszahlungen, wie sie in Bayern, Baden-Württemberg praktiziert und in Niedersachsen geplant sind. Damit kommen auf die Landwirtschaft verschärfte Regeln zum Pflanzenschutz in Schutzgebieten, bundesweit geregelte Gewässerrandstreifen von fünf und zehn Metern und der Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat zu.

Förder- und Ausgleichsgelder für betroffene Betriebe

Bund und Länder haben sich zum Ausgleich für die Landwirtschaft auf zusätzliche Fördermittel vor allem für Betriebe in Schutzgebieten verständigt, die von den Einschränkungen betroffen sind. Für die Ausschüttung der Mittel soll ein neuer Fördertatbestand „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ geschaffen werden. Die Förderung soll in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, die in Natura 2000-Gebieten liegen, für Grünland in FFH-Gebieten und in Gebieten im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie angewandt werden.

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