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HRAC/WSSA

Neue Klassifizierung für Herbizide

Die bekannte Einstufung der Herbizide in HRAC-Klassen gilt nicht mehr. Das gab das BVL bekannt. Doch was kommt nun?

Lesezeit: 2 Minuten

Das war’s – die HRAC-Klassifizierung hat ausgedient. Lange gaben die Buchstaben der Herbicide Resistance Action Committee (HRAC) bei Herbiziden einen Hinweis auf den Wirkmechanismus von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen. So halfen sie, das Resistenzmanagement effektiv zu gestalten. Ab jetzt gilt ein anderes System, das numerische der Weed Science Society of America (WSSA). Das gab das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, in einer Pressemitteilung bekannt.

Neu ist die HRAC/WSSA-Klassifizierung

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Die Wirkstoffe sind international nun in Zahlen von 0 bis 34 gruppiert. Nach der neuen HRAC/WSSA-Klassifizierung ist z.B. der Wirkstoff Foramsulfuron, vormals HRAC-Klasse „B“, als HRAC/WSSA „2“ eingestuft. Zudem seien Wirkstoffe zum Teil leicht verändert in die chemischen Gruppen und/oder Wirkungsmechanismen gruppiert worden, so das BVL weiter. Auf der englischsprachigen Website können Sie die neuen und die alten Codes zu einzelnen Wirkstoffen recherchieren. Als App finden Sie das Tool auch unter „Global HRAC“ im Google PlayStore und im Apple AppStore.

Die international verwendeten Codes finden sich auch auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung von Pflanzenschutzmitteln. Um die Anwender bei dem Wechsel des Klassifizierungssystems bestmöglich zu unterstützen, sollten die Zulassungsinhaber den Wirkungsmechanismus in der Gebrauchsanleitung nach dem alten und neuen System ausweisen, empfiehlt das BVL.

HRAC/WSSA auch im Zulassungsverfahren

Die neuen HRAC/WSSA-Kennzeichnungen sind ab sofort auch im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel zu berücksichtigen. Das hat das BVL entschieden, nach fachlicher Beratung durch den Fachbeirat Nachhaltiger Pflanzenbau am BVL und den Fachausschuss Pflanzenschutzmittelresistenz – Herbizide am Julius Kühn-Institut (JKI). Sollten bei bestehenden Zulassungen Änderungsbescheide notwendig werden, wird das BVL darin die Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus nach dem neuen System festlegen. Wie bisher auch, muss der Wirkmechanismus eines Pflanzenschutzmittels auf Verpackung und Gebrauchsanleitung so angegeben werden, wie er im Zulassungsbescheid genannt ist.

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