Der DLG-Ausschuss für Normen und Vorschriften hat unter Federführung von Claudia Deppe von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und Dr. Uwe Licht-Klagge vom Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen das bisherige DLG-Merkblatt „Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auf dem landwirtschaftlichen Betrieb“ überarbeitet und den neuen Anforderungen entsprechend angepasst.
Die Autoren geben in dieser 2. Auflage einen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften für Lagermengen bis 1.000 kg. Hierbei gehen sie ausführlich auf baurechtliche Aspekte zum vorbeugenden Brandschutz und auf weitergehende Vorschriften in Bezug auf die Brennbarkeit von Pflanzenschutzmitteln ein. In weiteren Kapiteln wird über das Wasser- und Gefahrstoffrecht sowie über die „Gute fachliche Praxis” für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln informiert.
Zudem werden die Anforderungen an das Pflanzenschutzmittel-Lager von Zertifizierern, wie beispielsweise QS und EUREPGAP SM, aufgezeigt. Beispiele für praktische Lösungen in Wort und Bild runden das Informationsspektrum des neuen DLG-Merkblattes ab. Es ist zum kostenfreien Download im Internet unter http://www.dlg.org/dlg-merkblatt_352.html verfügbar.