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Rote Gebiete

Neuigkeiten zur Düngeverordnung in Niedersachsen, NRW und Brandenburg

Die Länder Niedersachsen, NRW und Brandenburg haben am Dienstag Details zu den neuen Düngeregeln veröffentlicht. Das kommt ab 2021 auf die Landwirte zu.

Lesezeit: 5 Minuten

Auf Basis der im September im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) weisen die Bundesländer derzeit die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete neu aus. Was für die landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bekannt gegeben wurde, lesen Sie hier.

Niedersachsen: Rote Gebiete auf 30 % verkleinert

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Das niedersächsische Kabinett hat am Dienstag dem Entwurf der Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete in Niedersachsen zugestimmt. Es liegen nun rund 1.800 Karten für die „Roten Gebiete“ in Niedersachsen zur Verbandsbeteiligung vor. Mit der rechtskräftigen Veröffentlichung der Verordnung wird im März 2021 gerechnet.

Der Anteil der roten Gebiete an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen hat sich auf ca. 30 % (vorher ca. 39 %) verkleinert. Die nitratsensiblen Gebiete umfassen nun eine landwirtschaftliche Fläche von rund 796.000 Hektar. Damit habe sich die Fläche im Vergleich zur bestehenden Kulisse um rund 245.000 Hektar verringert. Der Grünlandanteil in diesen Gebieten liege nunmehr bei unter 3 % (vorher rund 20 %). Die phosphatsensiblen Gebiete (nur Seen-Einzugsgebiete) in Niedersachsen umfassen weiterhin ca. 1,3 % der landwirtschaftlichen Fläche. Da die Anforderung zur Ausweisung der phosphatsensiblen Gebiete damit nur teilweise umgesetzt wird, gelten ab dem 1. Januar 2021 außerdem für den Bereich der Fließgewässer landesweit erweiterte Abstandsauflagen an den Gewässern, so wie es die Auffangregelung der Düngeverordnung vorschreibt. Bis zur endgültigen Verordnung im März 2021 gelte auch für die „grünen Grundwasserkörper“ ab 1. Januar 2021 die Auffangregelung.

Aufgrund neuer Forderungen der EU-Kommission kommen erstmals auch Teilflächen innerhalb der nach der Wasserrahmenrichtlinie als unbelastet eingestuften Grundwasserkörper hinzu. Dies ist immer dann der Fall, wenn an einzelnen Messstellen Schwellenwertüberschreitungen und Messstellen mit steigendem Trend über 37,5 mg Nitrat je Liter auftreten.

Großteil der Messstellen in Niedersachen geeignet

Das Umweltministerium hat gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Grundwassermessstellen einer Funktionsprüfung unterzogen. Die Prüfung habe ergeben, dass 94,5 % der „roten Messstellen“ für die Ausweisung geeignet seien. Insgesamt 14 Messstellen werden jedoch als nicht geeignet bewertet und wurden daher bei der Ausweisung der Gebietskulisse Grundwasser nicht mehr berücksichtigt, heißt es.

Diese Maßnahmen sollen in den „Roten Gebieten“ zusätzlich gelten:

  • Verpflichtende Anlage einer Untersaat auf Maisflächen bei einem Erntetermin nach dem 1. Oktober und nachfolgender Sommerung
  • Erhöhung Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln zu Hackfrüchten (ausgenommen Kartoffeln) und Mais um 10 Prozent.
  • Zusätzlich bleibt die Verpflichtung zur Einarbeitung innerhalb einer Stunde bestehen.

In den eutrophierten Gebieten sieht der Entwurf folgende drei Maßnahmen vor:

  • Reduzierte P-Düngung auf hoch und sehr hoch versorgten Standorten, ausdifferenziert nach Humusgehalt des Standortes
  • Höhere Gewässerabstände
  • Verlängerung der P-Sperrfrist um vier Wochen

Weitere Details finden Sie hier:

NRW: Neue Düngeregeln in nitratbelasteten Gebieten

Zusätzliche landesspezifische Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung schreibt auch die neue nordrhein-westfälische Landesdüngeverordnung vor. Sie wurde am Dienstag im Umlaufverfahren durch das Kabinett gebilligt und tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Demnach werden in betroffenen Gebieten als zusätzliche Maßnahmen eine Analysepflicht für Wirtschaftsdünger und die regelmäßige Teilnahme an Schulungen vorgeschrieben.

Die Vorgaben der Bundesdüngeverordnung gelten weiter unverändert. Dazu zählen eine Reduzierung der Düngung auf 80 % des ermittelten Düngebedarfs, die schlagspezifische Begrenzung der organischen Düngung auf 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr sowie eine ergänzende Einschränkung der Herbstdüngung oder die Verpflichtung zum Anbau von Zwischenfrüchten.

Als Zeitpunkt der Veröffentlichung der Karten mit aktuellem Stand der neuen Gebietskulisse ist der 30. Dezember 2020 vorgesehen. Damit werden, bis auf wenige dann noch erforderliche Anpassungen, die Gebiete nach den neuen Bundesvorgaben feldblockscharf ausgewiesen - rechtzeitig vor Inkrafttreten der Bundesdüngeverordnung zum Jahreswechsel und im Vorgriff auf die neue Düngesaison 2021, heißt es.

Brandenburg: Untersuchung von Wirtschaftsdünger und Stickstoffgehalt

Auch in Brandenburg sind die neuen Gebietskulissen für die mit Nitrat belasteten Gebiete veröffentlicht worden. Ab dem 1. Januar 2021 umfasst diese 1,8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Für diese „Roten Gebiete“ müssen in der Landesverordnung mindestens zwei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen der DüV 2020 für diese Gebiete einzuhalten. Für die mit Phosphor aus der Landwirtschaft belasteten Gebiete wird keine eigene Kulisse ausgewiesen, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Es gilt somit eine landesweite Abstandsregelung in einem 5-Meter breiten Streifen entlang von Gewässern. Bei einer Anwendung von Präzisionstechnik bei der Ausbringung kann dieser Abstand auf einen Meter verringert werden.

In der neuen Brandenburgischen Düngeverordnung sind folgende zwei Anforderungen geregelt, die auf den ausgewiesenen Flächen der Nitratkulisse einzuhalten sind:

  • verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung,
  • verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden (sogenannte Nmin-Untersuchung).

Im Land Brandenburg sei die Nitrat-Belastung des Grundwassers geringer als im Bundesdurchschnitt. Das belege der Nitrat-Bericht der Bundesregierung. Hauptgrund für die im Ländervergleich günstige Situation sei auch der für ein Flächenland vergleichsweise geringe Tierbestand. Die neue Nitratkulisse ist in der webApplikation Feldblockkataster veröffentlicht und über die Internetseite des Ministeriums abrufbar.

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