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Insektenschutzpaket

Niedersachsen fordert im Bundesrat weitere Änderungen für kooperativen Insektenschutz

Niedersachsen will über den Bundesrat Änderungen im Insektenschutzpaket erreichen. Die bisherigen Zusagen für kooperative Regeln mit den Landwirten reichten für Rechtssicherheit noch nicht aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) fordert mit einem Plenarantrag, der am Freitag (26.3.) in den Bundesrat eingebracht wird, Rechtssicherheit zugunsten kooperativer Länderlösungen für mehr Insektenschutz zu schaffen: „Die bundesrechtlichen Vorschriften für den Insektenschutz müssen eine verlässliche Grundlage bieten, dass wir unseren erfolgreichen Niedersächsischen Weg fortsetzen können. Unberührtheitsklauseln allein reichen dafür nicht, wir brauchen auch wasserdichte gesetzliche Regeln zugunsten kooperativer Lösungen wie in Niedersachsen. In diesem Punkt ist das Regelungspaket der Bundesregierung noch nicht rund“, sagte Otte-Kinast im Vorfeld der Bundesratssitzung am Freitag.

Kooperative Ansätze brauchen noch Rechtsgrundlage

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Der Antrag zielt auf die rechtliche Umsetzung des Insektenschutzprogramms der Bundesregierung durch Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Damit die in Niedersachsen und wenigen anderen Ländern vereinbarten kooperativen Ansätze des Insektenschutzes auch künftig möglich sind, muss nach Überzeugung der Landesregierung aus Hannover die erforderliche Rechtsgrundlage im Pflanzenschutzgesetz geschaffen werden.

Honorierung von Leistungen der Landwirte gewährleisten

„Der Niedersächsische Weg sieht eine klare Honorierung von zusätzlichen Leistungen der Landwirte vor. Das muss weiter gewährleistet sein“, sagte Ministerin Otte-Kinast. Unberührtheitsklauseln für spezielle, vom Umweltrecht des Bundes abweichende landesrechtliche Regelungen seien noch keine geeignete Rechtsgrundlage, um die Nachteile durch standortbezogene höhere Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts auszugleichen.

Andere Bundesländer sollen sich anschließen

Otte-Kinast will ihre Forderung in Bezug auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes am Freitag im Bundesrat einbringen. Sie geht davon aus, dass sich der Forderung andere Bundesländer anschließen werden.

Naturschutzgesetz im Bundesrat und Bundestag

Die Bundesregierung hat am 10. Februar 2021 nach langem Ringen die Entwürfe zum Bundesnaturschutzgesetz und zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung aus dem Insektenschutzpaket verabschiedet. Der Bundesrat wird am Freitag nur zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Stellung nehmen. Es sieht unter anderem einen gesetzlichen Biotopschutz für artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern vor. Das Gesetz muss auch noch durch den Bundestag.

Pflanzenschutzverordnung erst im Mai im Bundesrat

Noch nicht auf der Tagesordnung des Bundesrates steht hingegen die Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Diese beinhaltet Pflanzenschutzverbote in nationalen Schutzgebieten und für Grünland und Wald auch in FFH-Gebieten, den Ausstieg aus der Glyphosat-Nutzung bis 2024, Gewässerrandstreifen beim Pflanzenschutzeinsatz. Für sie ist bisher als Termin für eine Endabstimmung im Bundesrat der 28. Mai geplant. Auch zur Verordnung haben einige Länder bereits Änderungswünsche anmeldet.

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