Nach heftigen Protesten gegen das geplante neue Wassergesetz ist die rot-grüne Regierung in Niedersachsen jetzt den Interessen Landwirtschaft entgegengekommen. Das angedachte generelle Düngemittelverbot an Gewässerrandstreifen kommt nicht.
Das Kabinett in Hannover beschloss am Dienstag eine Neufassung, die eine flexiblere Regelung zum Einsatzverbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln an Gewässerrandstreifen enthält. „Wir haben versucht, einen Kompromiss zwischen den Anforderungen des Umweltschutzes und denen der Landwirtschaft zu finden“, zitiert die Deutsche Presseagentur (dpa) Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Zwar soll, wie ursprünglich vorgesehen, an kleineren Flüssen und Bächen an beiden Ufern ein fünf Meter breiter Schutzstreifen eingerichtet werden. Doch das zunächst angedachte generelle Düngemittelverbot in dieser Zone kommt nicht. Stattdessen soll dort das kürzlich novellierte Düngerecht des Bundes gelten.
Verwendet der Landwirt ein modernes Gerät mit Grenzstreueinrichtung, darf er bis zum Abstand von einem Meter zum Gewässer düngen. Wird ein herkömmlicher Prallteller verwendet, gilt ein Schutzstreifen von vier Meter, bei Hanglage fünf Meter.