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Futtermangel

Niedersachsen plant Freigabe der Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen

Niedersachsen will von der kommenden Möglichkeit des Bundes Gebrauch machen, den Landwirten den Zwischenfruchtanbau zu Futterzwecken auf ökologischen Vorrangflächen zu erlauben.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsen und Bremen wollen die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) für Futterzwecke ermöglichen. Grundlage der Möglichkeit ist eine bundesweite Verordnung, die am 20. September noch den Bundesrat passieren muss.

Laut Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast herrscht aufgrund der Trockenheit und fehlender Reserven aus dem letzten Jahr auf vielen Betrieben Futternot. Die öVF mit Zwischenfrüchten und Untersaaten hätten mit insgesamt rund 290.000 ha in Niedersachsen und Bremen ein großes Potential, um dem Futtermangel entgegenzuwirken, sagte sie.

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Die Ministerin ist davon überzeugt, dass diese Sonderregelung für 2019 kommen wird und ab Ende September die entsprechenden Zwischenfrüchte und Untersaaten zu Futterzwecken genutzt werden können. Das entsprechende Bundesratsverfahren bleibt jedoch in jedem Fall aber abzuwarten. Die Umsetzung in Niedersachsen und Bremen soll nach jetzigen Planungen dann im Rahmen eines Anzeigeverfahrens erfolgen.

Ende Juli hatten Niedersachsen und Bremen bereits die Nutzung des Aufwuchses von öVF-Brachen unter bestimmten Voraussetzungen freigegeben. Von dem dazugehörigen Antrags- und Genehmigungsverfahren haben bisher rund 300 Betriebe mit insgesamt gut 1.000 Hektar öVF-Brachen Gebrauch gemacht. Möglich soll eine Nutzung für den eigenen Viehbestand sein wie auch eine Abgabe im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

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