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Niedersachsen steht wieder vor einer Ausweitung der Roten Gebiete

Zum Start ins Düngejahr hat Niedersachsen eine neue Landesdüngeverordnung beschlossen. Doch schon im Sommer wird eine Neuausweisung mit mehr Roten Gebieten folgen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag ihre Verordnung über die düngerechtlichen Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat beschlossen. Sie enthält auch die Vorschriften zur Neuausweisung der Roten Gebiete, die auf Druck der EU im Jahr 2022 nötig geworden war.

Danach sinkt der Flächenanteil der Roten Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, auf 21 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen. Zuvor waren circa 24,5 % der Landwirtschaftsfläche Rotes Gebiet. Die neue Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur bevorstehenden Düngesaison in Kraft, was in den kommenden Tagen geschehen soll.

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Am 1. Februar beginnt die neue Düngesaison. Die neuen Kulissen für die dann in Niedersachsen geltenden Roten Gebiete, beziehungsweise Karten, sind online unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ abrufbar.

Rote Gebiete werden im Sommer wieder steigen

Die jetzige Ausweisung stellt laut dem Landwirtschaftsministerium aus Hannover allerdings nur einen Zwischenschritt bei der Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes dar. „Wir werden zum Sommer 2023 nochmal neu ausweisen müssen“, sagte eine Sprecherin gegenüber top agrar. Klar sei schon jetzt, dass sdie Roten Gebiete dann wieder größer werden.

Grund ist, dass nicht alle Vorschriften aus der im Sommer 2022 verabschiedeten Bundesvorschrift in Niedersachsen umgesetzt sind. Der Bund hatte allerdings den Ländern nur eine Frist bis zum 30.11.22 gegeben, ihre Landesdüngeverordnungen entsprechend anzupassen und Rote Gebiete neu auszuweisen. Um diese Frist nicht noch weiter zu überschreiten, hat sich Niedersachsen für eine Zwischenlösung entschieden.

Landesbehörden überprüfen Daten noch zur Denitrifizierung

Aus Vorsorgegründen müssen auch Nitratabbauprozesse (so genannte denitrifizierende Verhältnisse) im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt werden, um gezielt den Nitrateintrag zu reduzieren. Laut der Landesregierung konnten in Niedersachsen noch nicht alle vorliegenden Messdaten auf Plausibilität und Verwendung für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten geprüft werden. Dieser Prozess werde derzeit mit Hochdruck vorangetrieben, so dass im Sommer eine erweiterte neue Kulisse ausgewiesen wird, heißt es weiter. Nach der vollumfänglichen Einbeziehung der denitrifzierenden Verhältnisse werde sich die Kulisse wieder vergrößern.

Neu für die Betriebe sind erstmal nur die Roten Gebiete. Die für diese Gebiete vorgeschriebenen Maßnahmen – beispielsweise die Auflage zu jährlichen Untersuchungen von Bodenproben, um den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt zu bestimmen sowie die Vorgabe zur Einarbeitung für die meisten organischen Düngemittel und Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde – sind nicht verändert.

Bundesweit gelten in roten Gebieten folgende Düngeregeln:

  • Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
  • Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden
  • Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 1.10. bis 31.1.

Landvolk sieht keinen Fortschritt

Das Landvolk Niedersachsen sieht in der von der Landesregierung beschlossenen Änderung der Niedersächsischen Düngeverordnung keinen Fortschritt. „Die neue Gebietskulisse gilt nur für eine kurze Übergangszeit in diesem Jahr. Für 2024 wird schon wieder ein neues Verfahren zur Abgrenzung der sogenannten roten Gebiete nötig sein“, bemängelt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Er kritisiert auch die Hinzurechnung des natürlichen Nitratabbaus (Denitrifikation) zu gemessenen Nitratgehalten im Grundwasser als eine international bisher nicht anerkannte Forschungsmethodik. Hennies befürchtet dadurch eine „ganz extreme“ Vergrößerung der Gebietskulisse ab 2024.

Klagen von Landwirten könnten folgen

Die Landwirte haben nach Einschätzung des Landesbauernverbandes keine Möglichkeit, über die Düngung die Messwerte kurz- und mittelfristig zu verbessern. „Das Verursacherprinzip wird weiterhin verletzt“, so Hennies.

Das Landvolk erwartet, dass die Bundesregierung noch im laufenden Jahr praxistaugliche Vorschläge vorlegt, damit Landwirte in den Roten Gebieten eine Chance bekommen, über gewässerschonende Bewirtschaftung aus dem Verbot der pflanzenbedarfsgerechten Stickstoffzufuhr herauszukommen. Bis dahin sei das Verständnis groß, wenn Landwirte keine andere Möglichkeit mehr sähen, als die Gerichte anzurufen, heißt es beim Landvolk.

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