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Düngeverschärfung

Niedersachsen stellt Nitrat- und Phosphat-Kulisse vor

„Jetzt wissen wir, wie die Karte aussehen wird und welche Maßnahmen damit voraussichtlich verbunden sein werden." Das sagte Niedersachsens Kammerpräsident nach der Bekanntgabe der N- und P-Kulisse.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Gebietskulissen der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete in Niedersachsen liegen vor. Das Kabinett stimmte am Dienstag der Freigabe des Entwurfs der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) zur Verbandsbeteiligung zu.

Mit Hilfe der Länderverordnung sollen die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft verringert und damit die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden. Außerdem soll weiteren Verfahren der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der EG-Nitratrichtlinie wirksam entgegengewirkt werden.

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Die Gebietskulisse Grundwasser („Nitrat-Kulisse“) umfasst rund 39 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche – also rund eine Millionen Hektar. Von den insgesamt 37 Landkreisen und acht kreisfreien Städten in Niedersachsen sind nicht von der Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete betroffen: Emden, Wilhelmshaven, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Northeim, Göttingen und Goslar. Die Bewertung der Grundwasserkörper erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren.

Die Gebietskulisse Oberflächengewässer („Phosphat-Kulisse“) umfasst etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das entspricht etwa 35.000 Hektar. Folgende Landkreise haben Flächenanteile in der „Phosphat-Kulisse“: Ammerland, Osnabrück, Diepholz, Cuxhaven, Region Hannover, Nienburg (Weser), Schaumburg und Göttingen. Betroffen sind die Einzugsgebiete folgender Wasserflächen: Steinhuder Meer, Dümmer, Zwischenahner Meer, Bederkesaer See, Dahlemer/Halemer See, Flögelner See, Balksee und Seeburger See.

Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers werden in den ausgewiesenen Gebieten bestimmte Auflagen für die Bewirtschaftung verhängt.

Dazu gehören in den nitratsensiblen Gebieten:

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser gestalten zu können.
  • Das Einarbeiten von Wirtschaftsdünger und Gärresten innerhalb von einer Stunde (anstatt früher vier Stunden).
  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf sieben anstatt sechs Monate.

In den phosphatsensiblen Gebieten sind vorgesehen:

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten.
  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf sieben anstatt sechs Monate.
  • Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte P-Düngung möglich, um eine P-Abreicherung im Boden zu erzielen.

Zwei Maßnahmen sind mit Übergangsfristen versehen, um eine Anpassung auf den Betrieben zu ermöglichen: Die erhöhten Anforderungen an den Lagerraum gelten ab Juli 2021; die Regelungen zur reduzierten P-Düngung gelten in gestaffelter Form ab Januar 2021.

Wer prüft die Auflagen?

Die in der Verordnungen geregelten Vorschriften werden von den Prüfdiensten der Düngebehörde (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) im Rahmen der Fachrechtskontrolle geprüft. Ordnungswidrigkeiten werden geahndet.

Über den Link https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ können die Gebietskulissen eingesehen werden. Zusätzlich wird unten links auf der Seite das graue Infofeld „Informationen zur NDüngGewNPVO“ eingerichtet.

Wie geht es weiter?

Die Verbände haben nun drei Wochen Zeit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Nach jetzigem Zeitplan ist geplant, die Verordnung Mitte November dem Kabinett zur Verabschiedung vorzulegen.

Die Verordnung zu §13 Absatz 6 DüV – die sogenannte Meldepflicht für die Ermittlung des Düngebedarfs und des Nährstoffvergleichs – soll voraussichtlich am 17. September 2019 verabschiedet werden. Geplant ist die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen im gesamten Land über eine zentrale Datenbank namens ENNI (Elektronisches Nährstoffmanagement Niedersachsen). Von der Meldepflicht werden rund 30.000 Betriebe in Niedersachsen betroffen sein.

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Stimmen

Landwirtschaftsministerin, Barbara Otte-Kinast zeigte sich zufrieden: „Wir haben intensiv daran gearbeitet, die Vorgaben des Bundes und der EU zu erfüllen. Niedersachsen hat hier seine besondere Verantwortung wahrgenommen, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten.“

Umweltminister Olaf Lies erklärte: „Wir haben nitratsensible und phosphatsensible Gebiete ausgewiesen, in denen aufgrund der aktuellen Belastung ein hoher Handlungsbedarf besteht. Dafür waren umfangreiche wasserwirtschaftliche Auswertungen erforderlich.“

Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies kritisiert hingegen, dass die Karte auf einem sehr groben Raster basiert. „Es wurden auch bei offensichtlich nicht repräsentativ verteilten Messstellen pauschal große Gebiete einbezogen. Das ist aus Sicht des Landvolkes Niedersachsen ein ungerechtfertigtes Vorgehen und führt zu völlig unnötiger Betroffenheit einzelner Landwirte, hier sehen wir konkreten Korrekturbedarf“, sagte er. Der Anforderungskatalog sei sehr ambitioniert und sei für einige Landwirte mit erheblichen Belastungen verbunden. Gleichwohl habe das Landwirtschaftsministerium bei den geforderten Maßnahmen in diesen Gebieten Augenmaß walten lassen.

Für die Betriebe sieht Hennies weiterhin eine große Unsicherheit: „Das zukünftige Anforderungsniveau hängt von den Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission ab. Einige Vorschläge, die hier diskutiert werden, gehen über jedes vernünftige Maß hinaus und sind kontraproduktiv. Dazu zählen die geplante Reduzierung der Nährstoffversorgung um 20 Prozent unter den Nährstoffbedarf der angebauten Nutzpflanzen oder das Verbot einer Düngung von Zwischenfrüchten, die für den Wasser- und Bodenschutz angebaut werden.“

Gerhard Schwetje, Präsident der LWK Niedersachsen, betonte, dass die Vorgaben nach finaler politischer Entscheidung nun Grundlage sein werden, auf der die landwirtschaftlichen Betriebe in den nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten wirtschaften werden. Die Umsetzung werde eine große Herausforderung für die landwirtschaftlichen Unternehmen sein.

„Auch unsere Arbeit wird maßgeblich von den ‚roten Gebieten‘ und den dort geltenden Maßnahmen beeinflusst sein. Auch für uns bedeutet das eine große Herausforderung. Die Kammer stellt sich für diese Arbeit ganzheitlich auf. Mit unserer Beratung werden wir den Betrieben helfen, die auf sie zukommenden Anforderungen zu meistern.“

Und Hans-Joachim Harms, Direktor der LWK Niedersachsen, ergänzt: „Aufgabe unserer Düngebehörde wird es sein, die Vorgaben des Landes umzusetzen und die Einhaltung in den Betrieben zu überwachen, um die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung und den Ressourcenschutz in Einklang zu bringen.“

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