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Niedersachsen und Rheinland-Pfalz öffnen ökologische Vorrangflächen zum 16. Juli

Nach den fünf ostdeutschen Bundesländern und Bayern erlauben auch Niedersachsen und Rheinland-Pfalz die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen. Hier gilt die Ausnahme aber erst ab dem 16. Juli. Gründe sind in Niedersachsen die Trockenheit und in Rheinland-Pfalz Unwetter.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach den fünf ostdeutschen Bundesländern und Bayern erlauben auch Niedersachsen und Rheinland-Pfalz die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen. Hier gilt die Ausnahme aber erst ab dem 16. Juli. Gründe sind in Niedersachsen die Trockenheit und in Rheinland-Pfalz Unwetter.

 


Niedersachsen plant auf Grund der Frühjahrstrockenheit und des daraus resultierenden Futtermangels die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen zum 16. Juli. Das teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium auf Anfrage von top agrar mit. Ab dem 1. Juli könnten aber von jeher schon ökologische Vorrangflächen mit den Nutzungscodes 058 (Feldrändern), 056 (Pufferstreifen-Ackerland), 057 (Pufferstreifen-Grünland) und 054 (Streifen am Waldrand) genutzt werden. Dabei müssten allerdings alle Streifen von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden können.

 

Es ist nur die Futternutzung erlaubt, eine andere Verwendung, z. B. in einer Biogasanlage, ist nicht zulässig, so das Landwirtschaftsministerium weiter. Die Nutzung umfasst die maschinelle Ernte, wie auch die Beweidung der Vorrangflächen. Die Regelung bezieht sich nur auf das Entfernen und die Nutzung des vorhandenen Aufwuchses. Die anderen Vorgaben sind auch weiterhin einzuhalten. So sind z. B. eine mechanische Bodenbearbeitung und/oder Aussaat sowie Düngung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf den ökologischen Vorrangflächen weiterhin nicht erlaubt.

 

Die Regelung gilt flächendeckend für Niedersachen und Bremen und ist nicht einzelfallbezogen. Vor dem Hintergrund bedarf es keines Antrages und auch keiner Anzeige, teilt das Ministerium mit.


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Rheinland-Pfalz reagiert damit auf Unwetter und starke Niederschläge


Auch in Rheinland-Pfalz gibt es ab 16. Juli in einigen Landkreisen eine Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in Mainz am Donnerstag mit. Landwirtschaftsminister Volker Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen im Bereich der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg, Birkenfeld, Kaiserslautern, Kusel und Pirmasens, der Städte Trier, Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken und den Verbandsgemeinden Mayen-Land, Kaisersesch und Ulmen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen.

 

„Das Unwetter hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wollen wir dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu vermeiden“ sagte Wissing. Selbst Dauergrünlandflächen seien in einigen von starken Niederschlägen betroffenen Regionen derzeit kaum nutzbar. Damit reagiert der Minister auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünlandflächen durch die starken Niederschläge in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing.

 

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 16. Juli in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen.

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