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topplus Düngeverordnung

Niedersachsen will über rote Gebiete nachverhandeln

Niedersachsen stellt Bedingungen für die Zustimmung zur Düngeverordnung. Vor dem heutigen Sondertreffen der Länder fordert das Land eine bessere Kontrolle und Messung der Nährstoffbelastung.

Lesezeit: 3 Minuten

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast geht nach eigener Aussage „mit klaren Vorstellungen“ in das Sondertreffen der Länder zur Düngeverordnung am Donnerstag in Berlin. „Wir hätten gerne die Kontrollierbarkeit und Plausibilisierung der Düngedaten fest in der Verordnung verankert. Hier gibt es deutlichen Nachbesserungsbedarf“, sagte sie. Als Grundlage für die Transparenz der Daten habe das Land Niedersachsen ENNI eingeführt, ein System von elektronischen Nährstoffmeldungen. Damit komme Niedersachsen auch den Forderungen der EU-Kommission entgegen, betonte Otte-Kinast.

Rote Gebiete am Verursacherprinzip orientieren

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Bereits im Januar hatte Otte-Kinast gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies weitere Änderungen bei der Ausweisung der roten Gebiete vom Bund eingefordert. Statt sich auf Nitrat-Konzentrationen in den Grundwasser-Messstellen zu konzentrieren, wollen die niedersächsischen Ressortchefs, dass sich die Ausweisung der roten Gebiete stärker am Verursacherprinzip orientiert. Es soll bereits an der Erdoberfläche angesetzt werden und in einem „Emissionsmodell“ diejenigen Gebiete identifiziert werden, in denen die landwirtschaftliche Düngung zu überhöhten Nitratgehalten im Sickerwasser führt. Niedersachsen will damit frühzeitig Nitrateinträge in Sickerwasser auf Grund der aktuellen Flächenbewirtschaftung stoppen und nicht erst später auf zu hohe Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser reagieren. Betriebe, die die Grenzwerte einhalten, sollen so von den strengeren Regeln verschont bleiben. Damit verbunden wären auch ein kurzfristiges Monitoring und rasche Änderungen beim Düngeverhalten der Landwirte möglich, argumentieren die Niedersachsen.

Mehrheit muss bis 3. April stehen

Der Bundesrat stimmt am 3. April über die Düngeverordnung ab. Weil die Verhandlungen so schwierig sind, gibt es am 12. März ein Sondertreffen der Agrar- und Umweltminister das Länder in Berlin. Dort wollen sie gemeinsam ausloten, welche Änderungen am Verordnungsentwurf der Bundesregierung eine Mehrheit finden könnten. Die Bundesregierung hatte ihren Entwurf für die Düngeverordnung Mitte Februar dem Bundesrat zugeleitet. Zuvor hatte sie die Zusage von der EU-Kommission erhalten, dass sie bei einer Düngeverordnung auf Grundlage dieses Entwurfes keine weitere Klage gegen Deutschland erheben werde.

Verteilung der Strafzahlungen auf Länder im Gespräch

Sollten die Länder am 3. April zu keiner Einigung auf eine Düngeverordnung kommen, die von der EU-Kommission auch akzeptiert wird, droht eine weitere Klage der EU-Kommission gegen Deutschland. Diese würde dann die viel beschworenen Strafzahlungen nach sich ziehen. Nach Informationen von top agrar prüft das Bundesfinanzministerium bereits, wer die dann fälligen Strafzahlungen übernehmen muss. Weder das Bundeslandwirtschafts- noch das Bundesumweltministerium sind bereit, die Zeche für weitere Verzögerungen zu zahlen. Im Gespräch ist auch eine Umlage der Strafzahlungen auf die Länderhaushalte, sollten die Länder zu weiteren Verzögerungen bei der Düngeverordnung beitragen.

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