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Niedersächsischer Weg verlangt Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

Durch neue Ideen und Forschungen wird die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln immer genauer und punktueller. Der Niedersächsische Weg will Anreize bieten, um in neue Technik zu investieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Idee, durch verbesserte Technologien, Pflanzenzucht und integrierten Pflanzenbau den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren, ist ein wesentlicher Punkt des Niedersächsischen Weges.

„Dazu wird noch eine Menge Forschung und Entwicklung nötig sein“, sagt Ulrich Löhr, Vizepräsident im Landvolk Niedersachsen. Er ist sich sicher, dass mit dem technischen Know-How Herbizide zukünftig seltener oder nur noch punktuell, anstatt auf der ganzen Fläche eingesetzt werden.

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„Es gibt in diesem Bereich umfangreiche Ideen und Forschungen“, sagt Löhr. Deshalb hält er es auch für sinnvoll, dass den Landwirten im Niedersächsischen Weg Anreize gesetzt und die Anschaffung neuer Technik und der freiwillige Verzicht auf Pflanzenschutzmittel massiv gefördert werden sollen, anstatt einzelbetriebliche Verpflichtungen und Vorgaben zu einzelnen Wirkstoffen durchzusetzen.

An die Pflanzenzüchter geht zudem die Forderung nach resistenten Pflanzen. „Mit modernen Züchtungsmethoden lassen sich Pflanzen züchten, die Schädlingen trotzen“, sagt der Landwirt. Er betont aber, dass es sich dabei keinesfalls um risikobehaftete Gentechnik handele. Molekularbiologische Methoden wie CRISPR/Cas könnten den Zuchtfortschritt aber erheblich beschleunigen und daher vermehrt in den Fokus genommen werden sollten.

Eine Herausforderung wird seiner Meinung nach der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten sein. „Da ist die fachliche Frage zu klären, was noch eingesetzt werden darf und wann“, sagt Löhr. Totalherbizide seien in Naturschutzgebieten ohnehin schon verboten, andere Mittel nur in Einzelfällen nach vorheriger behördlicher Genehmigung erlaubt.

Der Niedersächsische Weg spricht sich nun für eine weitergehende Reduktion von Pflanzenschutzmitteln auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten aus. Auf Dauergrünland in Landschaftsschutzgebieten, die ein Natura-2000-Gebiet sichern, und in Naturschutzgebieten soll die Ausbringung von chemisch-synthetischen Mitteln grundsätzlich untersagt werden. Ausgenommen sollen Fälle sein, für die es keine zumutbare praxistaugliche Alternative gibt, sowie eine maßvolle Anwendung auf durch Kalamitäten (z.B. Mäuseplage) betroffenen Teilflächen, denen der Schutzzweck des jeweiligen Gebietes nicht entgegensteht.

Um herauszufinden, ob die Ziele des Niedersächsischen Weges erreicht werden, sind umfassende Evaluierungsmaßnahmen nötig. „Da sind noch Ideen gefragt“, sagt Löhr. Ihm schwebt ein Testbetriebsnetz oder ähnliches vor, nach deren Erfahrungen die Maßnahmen auch angepasst werden können. Auf keinen Fall dürften die Landwirte mit noch mehr Bürokratie belastet werden. „Die nachhaltige Erzeugung gesunder Lebensmittel bleibt die Kernaufgabe der bäuerlichen Familienbetriebe“, sagt Löhr.

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