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Nitrat: Alle Fakten zum deutschen Grundwassermessnetz

An 18 % der Messstellen des EUA-Messnetzes in Deutschland wird der Nitrat-Schwellenwert von 50 mg/l überschritten. Im EU-Nitratmessnetz sind es 28 %, teilt die Bundesregierung mit. Rund 27 % der 1.200 deutschen Grundwasserkörper seien wegen der Nitrat-Schwellenwertüberschreitung in einem schlechten chemischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Lesezeit: 6 Minuten

Die für die Grundwasserqualität zuständigen Bundesländer betreiben insgesamt 4.892 Überblicksmessstellen, 2.273 operative Messstellen und knapp 6.000 Messstellen zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands. Des Weiteren betreiben die Länder das sogenannte EUA-Messnetz mit insgesamt 1.214 Messstellen. Die Daten dieser Messstellen sollen einen zu verlässigen Überblick über die Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland geben und sind die Basis für Berichte an die Europäische Umweltagentur EUA, teilt die Bundesregierung auf Anfrage der FDP mit.

Für die Nitrat-Berichterstattung aus dem EUA-Messnetz seien aber nur diejenigen Messstellen ausgewählt worden, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland und Sonderkulturen auf die Grundwassermessstellen dominieren, heißt es weiter. Diese Messstellen wurden zu einem „Teilmessnetz Landwirtschaft“, auch als „EU-Nitratmessnetz“ bezeichnet, zusammengefasst. Dieses EU-Nitratmessnetz umfasst aktuell 697 Messstellen und enthält auch die Messstellen des sognannten alten Überwachungsprogrammes: Bis Anfang des Jahres 2015 gab es zwei länderübergreifende Messnetze, die auf bereits bestehende Messstellen der Länder zurückgriffen. Das EUA-Messnetz bestand bis dahin aus ca. 800 Messstellen. Das „alte“ Nitratmessnetz bestand aus 162 Messstellen, wurde in das EU-Nitratmessnetz überführt und war die Grundlage für die Berichterstattung bis zum Jahr 2015 der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie.

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Die Messstellendichte

Das alte EUA-Messnetz hatte eine Messnetzdichte von ca. 2,2 Messstellen/1.000 km². Das derzeit geltende EUA-Messnetz hat eine Messnetzdichte von ca. 3,4 Messstellen/1.000 km². Das alte EU-Nitratmessnetz hatte eine Messnetzdichte von ca. 0,8 Messstellen/1.000 km² (nur bezogen auf landwirtschaftliche Flächen). Das derzeit geltende EU-Nitratmessnetz hat eine Messnetzdichte von ca. 3,7 Messstellen/1.000 km² (nur bezogen auf landwirtschaftliche Flächen).

Daten zur Messnetzdichte enthält nachfolgende Grafik

18 bis 28 % der Messstellen überschreiten den Nitratwert von 50 mg/l

In Deutschland weisen ca. 18 % der Messstellen des repräsentativen EUA-Messnetzes Nitratgehalte über dem Schwellenwert von 50 mg je Liter auf, erklärt die Bundesregierung der FDP weiter. Im EU-Nitratmessnetz überschreiten ca. 28 % der Messstellen den Schwellenwert. Bei der Bewertung des Grundwasserzustands nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sind rund 27 % der 1 200 deutschen Grundwasserkörper wegen der Überschreitung des Schwellenwertes von 50 mg Nitrat je Liter in einem schlechten chemischen Zustand.

Veränderungen der Nitratgehalte zwischen den Zeiträumen 2012 bi s 2014 und 2008 bis 2011 im EU-Nitratmessnetz in Prozent:

Häufigkeitsverteilung der mittleren Nitratgehalte der Zeiträume 2008 bis 2011 und 2012 bis 2014 an den Messstellen des gesamten EUA Messnetzes:

Häufigkeitsverteilungen der Veränderungen der mittleren Nitratgehalte zwischen den Zeiträumen 2008 bis 2011 und 2012 bis 2014 für das alte Bel astungsmessnetz im Vergleich zum neuen EU-Nitratmessnetz:

Häufigkeitsverteilungen der mittleren Nitratgehalte des alten Belastungsmessnetzes im Vergleich zum neuen EU-Nitratmessnetz für den Zeitraum 2 008 bis 2011:

Netzwerk muss Auswirkungen durch Landwirtschaft belegen

Die Mitgliedstaaten sind nach der EU-Nitratrichtlinie 91/676/EW G zur Aufstellung und Durchführung geeigneter Überwachungsprogramme verpflichtet, um die Wirksamkeit der Aktionsprogramme zu überprüfen. Die Nitratrichtlinie schreibt weiterhin vor, dass die Mitgliedstaaten, die die Aktionsprogramme in ihrem gesamten Gebiet anwenden, die Gewässer – insbesondere das Grundwasser – an Messstellen überwachen, an denen der Grad der Nitratverunreinigung der Gewässer aus landwirtschaftlichen Quellen festgestellt werden kann. Es ist also nicht die Aufgabe des Nitratberichts, eine repräsentative Angabe über die Nitratbelastung des gesamten Grundwassers in Deutschland zu machen, wohl aber Aussagen über die Entwicklung der Nitratbelastung, die vorwiegend durch landwirtschaftliche Stickstoffeinträge verursacht wird. Es wird somit gefordert, dass es sich um ein Messnetz handeln muss, das die Belastungen des Grundwassers durch die Landwirtschaft flächenrepräsentativ abbildet, erklärt die Bundesregierung weiter.

Die Mitgliedstaaten seien dabei frei in der Ausgestaltung ihrer nationalen Messnetze zur Ermittlung des Belastungszustandes des Grundwassers. Ein einheitlich vergleichbares EU-Netzwerk gibt es nicht. Das deutsche Nitratmessnetz sei aber vollständig im Einklang mit den Anforderungen der Nitratrichtlinie. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, die bestehenden Messnetze in Frage zu stellen, heißt es aus Berlin.

Die Messstellen des gesamten EUA-Messnetzes sowie des Nitratmessnetzes sind im oberflächennahen Grundwasserleiter (oberstes Grundwasserstockwerk, freies Grundwasser ohne Sperrschicht) ausgebaut, damit sich die Nitratausträge der Landnutzungen in dem mit den Messstellen erfassten Grundwasser abbilden können.

Mit der Neukonzeption des EUA-Messnetzes im Jahr 2015 ergibt sich folgende Landnutzungsverteilung:

  • Acker: 45 Prozent
  • Grünland: 11 Prozent
  • Sonderkulturen: 1 Prozent
  • Wald: 30 Prozent
  • Siedlung: 9 Prozent
  • Sonstige: 4 Prozent

Dies spiegelt die Flächenanteile der einzelnen Landnutzungen in Deutschland wider.

18 Urteile gegen 11 EU-Länder gefallen

Der Bundesregierung sind 18 Urteile des Europäischen Gerichtshofes wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie bekannt. Diese betrafen im Zeitraum von 1998 bis 2018 elf Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Ir- land, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Spanien, Vereinigtes Königreich. Ob weitere Verfahren anhängig sind, ist nicht bekannt.

So wählen die Länder die Messstellen aus

Die Messstellen des gesamten neuen EUA-Messnetzes wurden von den Ländern nachfolgenden Kriterien ausgewählt:

  • Messstellen sollen möglichst im oberflächennahen Grundwasserleiter (oberstes Grundwasserstockwerk, freies Grundwasser ohne Sperrschicht) ausgebaut sein, damit sich die Nitratausträge der Landnutzungen in dem mit den Messstellen erfassten Grundwasser abbilden können.

  • Die ausgewählten Messstellen sollen die Verteilung der Landnutzungen (Siedlung, Wald, Grünland, Acker und Sonderkulturen) in den Ländern und somit auch in Deutschland repräsentativ abbilden. Die Anzahl der Messstellen in den einzelnen Ländern ergibt sich aus ihrer Flächengröße.

  • Weiterhin sollte die regionale Verteilung der Nitratbelastung im Grundwasser repräsentativ wiedergegeben werden.

  • Die Messdaten der ausgewählten Messstellen sollten rückwirkend mindestens bis zum Jahr 2008 vorliegen, um einen Vergleich mit dem vorherigen Berichtszeitraum zu ermöglichen.

  • Soweit möglich sollten die alten EUA- und EU-Nitratmessstellen, die dem ersten bis fünften Nitratberichtbericht zugrunde lagen, in das neue Messnetz übernommen werden.

Folgende Kriterien dienen den Ländern zur Ausweisung der Messstellen für das EU-Nitratmessnetz:

  • Das EU-Nitratmessnetz soll repräsentativ bezüglich der Aufteilung auf Acker, Weide/Wiese und ggf. Sonderkulturen sein. Ob die Sonderkulturen hierbei getrennt oder zur Vereinfachung als Bestandteil der Ackerflächen berücksichtigt werden, oblag den Ländern.

  • Die Zustrombereiche der Grundwassermessstellen sollten bekannt sein (u. a. Landnutzung, Grundwasserdynamik)

  • Die Messstellen – insbesondere neu festzulegenden Messstellen – sollten so ausgewählt sein, dass die Nitratbelastung des Grundwassers im jeweiligen Bundesland möglichst repräsentativ wiedergeben wird. Dies bedeutet, dass auch die Messstellen, an denen aufgrund reduzierender Verhältnisse im Grundwasserleiter und der Denitrifikation wenig Nitrat nachgewiesen wird, bei der repräsentativen Auswahl entsprechend der jeweiligen Landessituation zu berücksichtigen sind.

  • Für neu aufzunehmende Messstellen bietet sich die Einbeziehung von bestehenden EU-WRRL-Messstellen an, u. a. um lange Zeitreihen auswerten zu können. Nur in Ausnahmefällen sollte ein Neubau von Messstellen erfolgen. Diese Vorstellung erwächst auch aus dem Anspruch, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

  • Auch bei einer gegebenenfalls erforderlichen Neuauswahl einzelner Messstellen als notwendiger Ersatz für abgängige Messstellen, sollte die Repräsentativität der Messergebnisse für die jeweils zu betrachtende Nutzung berücksichtigt werden.

  • Die Messstellen sollten möglichst im nicht abgedeckten Grundwasserleiter liegen und nahe der Grundwasseroberfläche verfiltert sein.

  • Es ist mindestens eine jährliche Beprobung (Sicherstellung Trendbetrachtung) vorzusehen.

  • Bevorzugt sind Grundwassermessstellen mit längeren Beobachtungsreihen auszuwählen. Um einen Vergleich zwischen den Berichtszeiträumen der beiden Nitratberichte 2012 und 2016 zu ermöglichen, sollte der Beobachtungszeitraum zumindest bis 2008 zurückreichen.

Die Messstellen für das EU-Nitratmessnetzes wurden nach diesen Auswahlkriterien aus dem EUA-Messnetz ausgewählt, schreibt die Bundesregierung.

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