Nitrat: Gutachten hält neues Düngerecht für zu lax
Beim Düngerecht könnte es noch 2019 neue Verschärfungen geben. Ein weiteres Gutachten bescheinigt der Reform des Düngerechts von 2017, der EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Die Verhandlungen der Bundesregierung dazu laufen schon.
Auch nach der Reform des Düngerechts von 2017 entsprechen die Vorgaben für Landwirte einem Rechtsgutachten im Auftrag der deutschen Stadtwerke zufolge nicht dem EU-Recht, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Im vergangenen Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland jahrelang zu wenig gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser unternommen hatte. Das Urteil richtete sich jedoch zunächst auf die Gesetzeslage vor der Düngereform 2017.
Ohne Nachbesserung neues Vertragsverletzungsverfahren
Im Lichte dieses Urteils müssten auch die 2017 reformierten Düngeregeln überarbeitet werden, schreibt nun die Rechtsexpertin Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, müsse die Verordnung verschärft werden. Sie sei „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet“, die EU-Ziele einzuhalten, zitiert die dpa aus dem Gutachten weiter.
Zweifel bestanden von Anfang an
Nach dem EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr angekündigt, mit Brüssel über Konsequenzen zu sprechen. Wissenschaftliche Zweifel, ob die Reform des Düngerechtes von 2017 ausreicht, um die EU-Nitratrichtlinie künftig einzuhalten, hatte es bereits von Anfang an gegeben. So hatte unter anderem Prof. Friedhelm Taube von der Universität Kiel die 2017 eingeführte Düngeverordnung kritisiert und moniert, dass die Bundesregierung wissenschaftliche Empfehlungen weitgehend missachtet habe. Seinen Untersuchungen nach würden die strengeren Regeln für das Düngen in Deutschland die Belastung von Böden und Wasser mit Nitrat kaum verringern.
Bundesregierung arbeitet schon an Korrekturen
Konkrete Daten darüber, wie das neue Düngerecht von 2017 sich in der Praxis auswirkt, sind allerdings noch nicht bekannt. Dennoch gibt es seit dem EuGH-Urteil auch weiteren Druck auf Deutschland aus Brüssel. Im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) wie im Bundesumweltministerium (BMU) gibt es nach Informationen von top agrar auch schon Überlegungen dazu, dass Düngerecht noch 2019 anzupassen. Offen ist noch, wie weit die Ministerien gehen wollen. Es dürfe die Landwirte, die bereits mit der Reform von 2017 kämpften, nicht überfordern, heißt es im BMEL.
Stadtwerke fordern Maßnahmen in belasteten Gebieten
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), dem auch viele Trinkwasserversorger angehören, sieht sich durch das Gutachten in seiner Kritik am neuen Düngerecht bestätigt. „Dort sind damals auf der Zielgeraden noch einige Schlupflöcher eingebaut worden, so dass zum Teil sogar mehr als vorher gedüngt werden kann“, sagte VKU-Vizepräsident Karsten Specht am Mittwoch der dpa. Insbesondere die Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten seien nicht ausreichend. Die Bundesländer müssten ermächtigt werden, in diesen Gebieten verstärkt gegenzusteuern - und dann auch handeln.
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Auch nach der Reform des Düngerechts von 2017 entsprechen die Vorgaben für Landwirte einem Rechtsgutachten im Auftrag der deutschen Stadtwerke zufolge nicht dem EU-Recht, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Im vergangenen Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland jahrelang zu wenig gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser unternommen hatte. Das Urteil richtete sich jedoch zunächst auf die Gesetzeslage vor der Düngereform 2017.
Ohne Nachbesserung neues Vertragsverletzungsverfahren
Im Lichte dieses Urteils müssten auch die 2017 reformierten Düngeregeln überarbeitet werden, schreibt nun die Rechtsexpertin Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, müsse die Verordnung verschärft werden. Sie sei „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet“, die EU-Ziele einzuhalten, zitiert die dpa aus dem Gutachten weiter.
Zweifel bestanden von Anfang an
Nach dem EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr angekündigt, mit Brüssel über Konsequenzen zu sprechen. Wissenschaftliche Zweifel, ob die Reform des Düngerechtes von 2017 ausreicht, um die EU-Nitratrichtlinie künftig einzuhalten, hatte es bereits von Anfang an gegeben. So hatte unter anderem Prof. Friedhelm Taube von der Universität Kiel die 2017 eingeführte Düngeverordnung kritisiert und moniert, dass die Bundesregierung wissenschaftliche Empfehlungen weitgehend missachtet habe. Seinen Untersuchungen nach würden die strengeren Regeln für das Düngen in Deutschland die Belastung von Böden und Wasser mit Nitrat kaum verringern.
Bundesregierung arbeitet schon an Korrekturen
Konkrete Daten darüber, wie das neue Düngerecht von 2017 sich in der Praxis auswirkt, sind allerdings noch nicht bekannt. Dennoch gibt es seit dem EuGH-Urteil auch weiteren Druck auf Deutschland aus Brüssel. Im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) wie im Bundesumweltministerium (BMU) gibt es nach Informationen von top agrar auch schon Überlegungen dazu, dass Düngerecht noch 2019 anzupassen. Offen ist noch, wie weit die Ministerien gehen wollen. Es dürfe die Landwirte, die bereits mit der Reform von 2017 kämpften, nicht überfordern, heißt es im BMEL.
Stadtwerke fordern Maßnahmen in belasteten Gebieten
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), dem auch viele Trinkwasserversorger angehören, sieht sich durch das Gutachten in seiner Kritik am neuen Düngerecht bestätigt. „Dort sind damals auf der Zielgeraden noch einige Schlupflöcher eingebaut worden, so dass zum Teil sogar mehr als vorher gedüngt werden kann“, sagte VKU-Vizepräsident Karsten Specht am Mittwoch der dpa. Insbesondere die Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten seien nicht ausreichend. Die Bundesländer müssten ermächtigt werden, in diesen Gebieten verstärkt gegenzusteuern - und dann auch handeln.