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Nitrat im Grundwasser: Verärgerung über Klage der Deutschen Umwelthilfe

Der Verein Deutsche Umwelthilfe meint, dass die Politik bei der Einhaltung des zulässigen Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser versagt hat. Bauernverband und Politiker reagieren verärgert.

Lesezeit: 5 Minuten

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wird in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der Nitratgehalt im Grundwasser durch zuviel Gülle überschritten. Die Böden könnten die hohen Stickstoffeinträge nicht mehr aufnehmen, so die Umweltschützer. Sie haben daher Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalenc eingereicht - wir berichteten. Hier einige Reaktionen:

RLV: Umwelthilfe konnte nicht abwarten

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Als völlig unverständlich stuft der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) die Klage ein. Statt bereits auf die Wege gebrachte Maßnahmen zu wertschätzen und deren Auswirkungen abzuwarten, fordere die Umwelthilfe, ein „effektives Maßnahmenprogramm zum Schutz des Grundwassers“ vorzulegen.

„Genau das ist 2017 passiert, als die Düngevorgaben bereits massiv verschärft wurden“, erklärt RLV-Präsident Bernhard Conzen. Auch das Land NRW habe 2018 mit eigenen Landesvorschriften seine Hausaufgaben gemacht. „Wir haben das Problem längst erkannt und gehen es gemeinsam mit der Politik an.“

Schnelle Erfolge zu erwarten, zeuge von wirklichkeitsfremden Vorstellungen. Die Umsetzung von Stoffen im Boden sei ein dynamischer Prozess und bis Resultate sichtbar seien, könnten je nach Bodenbeschaffenheit Jahre vergehen. „Gerade werden bereits auf Druck der EU weitere Verschärfungen beschlossen, sehr zur Sorge der Landwirte. Dass die DUH ausgerechnet jetzt noch die Bundesländer NRW und Niedersachsen verklagt, ist in diesem Zusammenhang absolut sinnfrei und zeigt, dass man in Sachen Gewässerschutz nicht an einem Strang zieht“, so Conzen weiter.

Der 2018 veröffentlichte Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer NRW zeige, dass die Bauern bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern die Vorschriften einhalten und in den letzten Jahren erkennbare Fortschritte erzielt wurden. Dass die neue Düngeverordnung bereits wirke, so Conzen, komme auch beim Einsatz von Mineraldüngern zum Ausdruck, der deutlich zurückgehe.

„Wir müssen noch besser werden und das ist uns bewusst. Nicht ohne Grund gibt es in NRW viele freiwillige Wasserkooperationen, in denen mehr als 11 000 Landwirte aktiv sind und gute Resultate erzielen.“ Überall im Rheinland sieht man momentan zudem Stickstoff reduzierende Zwischenfrüchte, wie den gelb blühenden Senf. „Landwirte sind aktiv für den Gewässerschutz im Einsatz, denn eins gilt sicher: Unser Boden ist unser wichtigstes Gut“, so der RLV-Präsident abschließend.

Heinen-Esser äußert „absolutes Unverständnis“

Das Land Nordrhein-Westfalen teilte unterdessen mit, man halte die Klage für nicht zielführend und kontraproduktiv. In Düsseldorf ist man besorgt, dass ein Klageverfahren in der aktuellen Phase die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Senkung der Nitratwerte im Grundwasser ausbremsen könnte.

"Die Klage der Deutschen Umwelthilfe stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Es besteht kein Zweifel daran, dass die in einigen Regionen bestehenden Grundwasserbelastungen zurückzuführen sind. Aber wir arbeiten seit Monaten mit dem Bund und der Europäischen Kommission an Maßnahmen, die zu einer Einhaltung der Nitratwerte in den besonders belasteten roten Gebieten führen. Uns ist der Ernst der Lage bewusst. Dafür benötigen wir keine zusätzliche Klage", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Die Nitratbelastung des Grundwassers sei insgesamt erfreulicherweise rückläufig. Aber es gebe nach wie vor Gebiete, in denen die Nitratgrenzwerte im Grundwasser deutlich überschritten werden. "Dort müssen wir alles Erforderliche tun, das Grundwasser zu schützen und gleichzeitig die Landwirte bei den enormen Herausforderungen in ihrem Engagement unterstützen. Das ist und bleibt unser ambitioniertes Ziel und hierfür benötigen wir praktikable Lösungen", sagte Ministerin Heinen-Esser.

Die Belastungssituation und Verteilung ist ihren Informationen nach regional sehr unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund seien im Rahmen der Verhandlungen über weitere Verschärfungen der Düngeregeln Lösungsansätze mit einer stärkeren Flexibilisierung erforderlich. Zudem gelte es, noch stärker als bisher, in Nährstoffkreisläufen zu denken, um Wirtschaftsdünger umweltverträglich und zugleich wirtschaftlich zu nutzen. Indem Nährstoffe aus Gülle, Mist und Ernterückständen speicher- und transportfähig gemacht werden, könnten sie überregional verwertet und gezielt eingesetzt werden.

Ministerin Heinen-Esser: "Ich verstehe die Sorgen der Landwirte angesichts drohender zusätzlicher Düngeanforderungen. Während die Umstellungen mit der neuen Düngeverordnung noch in vollem Gange sind, soll es weitere Verschärfungen geben. Deshalb müssen wir alles tun, das Grundwasser zu schützen und den Landwirten zugleich unter die Arme zu greifen, damit sie die aktuelle Situation meistern können."

Lies hält Klage für unnötig

Auch Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies hat mit Unverständnis auf die gemeinsame Klage reagiert. Er bezeichnete das Vorgehen der beiden Verbände als „völlig unnötig und wenig hilfreich“. „Wir haben ein Problem mit Nitratbelastung, aber wir handeln längst", betonte Lies und verweis auf die geltende Düngeverordnung für Niedersachsen.

Zugleich erklärte der SPD-Politiker, er werde die Klage „sorgfältig bewerten“.„Zudem stehen wir in engem Kontakt mit dem Nachbarland Nordrhein-Westfalen, das ebenfalls beklagt wird, dem Bund und den EU-Behörden, um die Nitrat-Problematik noch schneller und besser in den Griff zu bekommen“, führte der Umweltminister aus. In Niedersachsen gebe es dazu eine ganz enge Abstimmung mit den beiden hauptsächlich beteiligten Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft.

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