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Nitrat: Landwirte werden weiterhin kollektiv bestraft

Die Neuausweisung Roter Gebiete in Niedersachsen bringt nun für 11.000 ha zusätzlich die Auflagen zum Grundwasserschutz. Vor allem Grünland ist nun dazugekommen. Sogar Lößböden bekommen Auflagen!

Lesezeit: 3 Minuten

„Allen Landwirten, die seit Jahrzehnten Wasserschutz betreiben, wird mit dem gemeldeten Vorschlag zur Neuausweisung der „Roten Gebiete“ vor den Kopf gestoßen. Sie können nur noch darauf hoffen, dass Bund und Länder kurzfristig die Hinweise der EU-Kommission aufgreifen und über eine Änderung der Düngeverordnung gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den pauschalen Düngeverboten ausnehmen“, stellt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies fest.

Andernfalls sieht Hennies keine andere Lösung als die gerichtliche Klärung, ob Rote Gebiete durch die EU-Kommission auf Basis eines völlig ungeeigneten Nitratmessnetzes eingefordert werden können.

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Hintergrund

Wie alle anderen Bundesländer hat jetzt auch Niedersachsen bei der Bundesregierung einen Entwurf für eine neue Abgrenzung so genannter nitratgefährdeter „roter Gebiete“ eingereicht. Auf Verlangen der EU-Kommission, die Deutschland mit hohen Strafzahlungen droht, wird dabei nicht mehr nach der Höhe von lokalen Stickstoffüberschüssen und standort- sowie nutzungsabhängigem natürlichem Nitratabbauvermögen und der Auswaschungsgefahr der Böden unterschieden (Emissionsansatz).

Für Niedersachsen wird die Betroffenheit der Landwirtschaft nach dem Entwurf insgesamt nahezu gleichbleiben, aber es gibt teilweise eine Verschiebung der betroffenen Flächen. „Nach bisheriger Bewertung waren in Niedersachsen gut 645.000 ha betroffen, jetzt werden es nach Informationen des niedersächsischen Umweltministers Lies überschlägig 11.000 ha mehr“, führt Hennies aus.

Grünland jetzt verstärkt rot

Auf Grund der von der EU-Kommission erzwungenen Streichung des Emissionsansatzes ist deutlich mehr Grünland „rot“ geworden. „Mit dieser Bewertung sind aber auch beste Ackerflächen auf einmal rote Gebiete. In einigen Regionen ergeben sich Verschiebungen durch neuartige mathematische Berechnungsvorgaben, die in einer Übergangszeit für Bundesländer mit einem für belastbare geostatische Verfahren zu lückenhaften Netzen an Nitratmessstellen vorgeschrieben werden sollen“, zeigt der Landvolkpräsident auf.

Deshalb sieht das Landvolk die Landesregierung in der Pflicht, schnellstmöglich die immer wieder angemahnten Mängel zu beheben und das Messstellennetz für eine umgehende Abgrenzung nach fachlich anerkannten geostatistischen Abgrenzungsverfahren zu ertüchtigen.

Wegen nicht gemachter Hausaufgaben bis 2028 vertrösten lassen?

„Immerhin hat die Bundesregierung erkannt, dass in Deutschland endlich ein fachlich geeignetes Messstellennetz eingerichtet werden muss. Es kann jedoch niemand erwarten, dass die Betroffenen sich möglicherweise bis 2028 vertrösten lassen, weil die Bundesländer in der Vergangenheit ihre Hausaufgaben nicht erledigt haben“, kritisiert Hennies die Kollektivbestrafung der Landwirtschaft durch die EU-Kommission, zumal die Vorgaben aus Brüssel und das geplante Übergangsverfahren den Bezug zu Realität und Praxis vermissen lassen.

„Beispielsweise soll ernsthaft von den zukünftig teilweise betroffenen Lößböden mit oft hervorragend schützenden Tonschichten, die keine Nitratauswaschung zulassen, eine Gefahr fürs Grundwasser durch Düngung ausgehen?

Weiteres Beispiel Grünland: durch das dichte Wurzelwerk wäscht kaum Nitrat aus. Das wissen alle Fachleute. Doch die EU fordert, wo eine einzelne nitratbelastete Messstelle ist, muss die ganze Region rot sein. Diese Verschiebung ist für unsere Landwirte nicht nachvollziehbar, denn seit der Düngeverordnung 2017 ist die Nitratbelastung durch die Landwirtschaft stark rückläufig“, erklärt Hennies abschließend.

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