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Nitrat: Was wird aus der Überprüfung der Messnetze?

Im Streit um die Düngeverordnung und die Nitratmessstellen tauschen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium scharfe Briefe aus. Das BMU vertraut auf die Überprüfung des Messnetzes durch die Länder.

Lesezeit: 5 Minuten

Bei der Verschärfung der Düngeverordnung dehnt sich der Streit um die Nitratmessstellen weiter aus. Zuletzt warfen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sich gegenseitig in Briefen vor, ihrer Verantwortung für einheitliche Nitratmessstellennetze in den Ländern nicht nach zu kommen.

Hin und Her zwischen BMEL und BMU

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Die Agrar- und Umweltpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten Ende vergangener Woche von Schulze gefordert, bis Mai 2020 bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für das Nitratmessstellennetz zu schaffen. Landwirtschaftsministerin Klöckner hatte dem Verlangen in einem eigenen Brief an Schulze Nachdruck verliehen. Schulze müsse „den Vorwürfen zu den Messnetzen nachgehen“, hatte sie geschrieben.

Bund-Länder-Prozess für einheitliches Messen gestartet

In ihrem Antwortschreiben nennt Schulze den Auftrag „mehr als erstaunlich“. Das Umweltministerium habe vor einem Jahr einen Bund-Länder-Prozess gestartet, „um gemeinsam mit den Wasser- und Landwirtschaftsverwaltungen ein einheitliches Vorgehen beim Messen und beim Monitoring der Nitratbelastungen zu vorzunehmen“, schreibt sie. Daran habe sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nur in einer von sechs Sitzungen beteiligt, moniert Schulze.

Chancen für Binnendifferenzierung bleiben offen

Auch zur Frage, ob die EU-Kommission mit der Ausweisung der roten Gebiete zufrieden ist und welche Chancen eine für alle Länder verpflichtende Binnendifferenzierung hat, bleiben die Ministerinnen auseinander. Klöckner schreibt: „Die Kommission hat bei unseren jüngsten Kontakten zu erkennen gegeben, eine stärker differenzierte Ausweisung der belasteten Gebiete zu unterstützen“. Das Bundesumweltministerium (BMU) antwortet dazu auf Anfrage von top agrar: „Die EU-Kommission hat hierzu deutlich gemacht, dass von den Ländern sehr kurzfristig alle Bereiche einzubeziehen sind, in denen die Messstellen die Überschreitungen der Werte der Nitrat-RL anzeigen. Auch diese Verstöße gegen die Nitrat-RL sowie die methodischen Unterschiede bei den Ausweisungen sollen in den kommenden Monaten ausgeräumt werden.“

Das BMU antwortet top agrar zur Messstellen Thematik wie folgt:

Wie stehen das BMU und Ministerin Schulze zur Forderung der CDU/CSU Fraktion nach einer bundesweitern Überprüfung des Nitratmessstellennetzes?

BMU: Das EU-Nitratmessnetz für die Grundwasseruntersuchungen ist nicht Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens. Anderslautende Behauptungen sind falsch. Das EuGH-Urteil sowie das damit verbundene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beruhen darauf, dass die bisherigen Maßnahmen der Düngeverordnung (als wesentlichem Bestandteil des Aktionsprogramms der Nitratrichtlinie) nicht den Anforderungen der Nitratrichtlinie entsprechen. Die Kommission hat aber nicht nur die Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 mit dem EuGH-Urteil verglichen, sondern auch einen Vergleich des deutschen Düngerechts mit dem der benachbarten Mitgliedstaaten vorgenommen und insgesamt festgestellt, dass Deutschland zu wenig gegen Überdüngung unternimmt.

Wird es einen Auftrag zur Überprüfung des Nitratmessstellennetzes an die Länder bis zur Umweltministerkonferenz im Mai geben?

BMU: Laut der grundgesetzlich verankerten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Verantwortung für das Mess- und Beobachtungswesen der Gewässerqualität bei den Ländern. Die Länder haben das EU-Nitratmessnetz entsprechend selbstständig zum Nitratbericht 2016 angepasst und die Anzahl der Messstellen deutlich erhöht. Es liegt nunmehr eine Messnetz vor, das für die landwirtschaftlichen Nutzflächen in Deutschland repräsentative, belastbare Ergebnisse liefert. Die Länder haben sich im Rahmen ihrer Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zudem auf einheitliche Kriterien zur Aufstellung der Messstellen geeinigt. Es gibt unsererseits daher keine Zweifel, dass dieses Messnetz fachlich fundiert eingerichtet wurde und dass die dort festgestellten Ergebnisse zutreffend sind.

Die Länder nehmen zudem kontinuierlich Überprüfungen und Erweiterungen des Messnetzes vor, wie Rheinland-Pfalz es gerade getan hat (Überprüfung) oder Bayern ankündigte (mehr Messstellen angekündigt). Weitere Länder haben bereits eine Messnetzüberprüfung angekündigt. Die Forderung nach einem „Auftrag an die Länder“ geht daher an den Tatsachen vorbei. Über diese Überprüfungen und deren Ergebnisse wird es in den nächsten Tagen und Wochen einen Fachaustausch zwischen Bund und Ländern geben.

Wie bewertet das BMU die verpflichtende Binnendifferenzierung bei der Ausweisung der roten Gebiete?

BMU: Der Kommission wurde zugesagt, genau zu beobachten, ob und wie die Maßnahmen der künftigen aktualisierten Düngeverordnung wirken, was natürlich auch im Interesse der Landwirte und der Umweltbehörden ist. Dazu wird ein Berichtswesen etabliert, worin sowohl Daten aus Grundwasser- und Sickerwasseruntersuchungen als auch Emissionsdaten aus der landwirtschaftlichen Düngung einfließen: insbesondere was den Einsatz von Gülle oder Mineraldünger angeht. Dadurch wird wesentlich nachvollziehbarer, woher die Nitratbelastungen im Grundwasser stammen. Unter Leitung des BMU und von Hessen bereiten Bund und Länder dazu ein gemeinsames Monitoring der Umwelt- und Landwirtschaftsbehörden vor, das so bisher nicht existierte. Auch das BMEL soll sich daran beteiligen. Die Vertreter sind den Sitzungen bisher jedoch ferngeblieben.

Zur Ausweisung der roten Nitratgebiete für das Grundwasser: hierfür haben die Länder eine umfangreiche Bewertung des Grundwassers sichergestellt. Neben den Messstellen des EU-Nitratmessnetzes und dem Wasserrahmenmessnetz haben sie eine Vielzahl weiterer Messpunkte ausgewählt und teilweise zusätzliche Daten, wie zum Beispiel Emissionsbetrachtungen und Modellergebnisse, herangezogen.

Hat die verpflichtende Binnendifferenzierung Chancen von der EU-Kommission akzeptiert zu werden?

BMU: Zurzeit gibt es bei den Ländern noch Unterschiede bei der Ausweisung roter Gebiete. Die EU-Kommission hat hierzu deutlich gemacht, dass von den Ländern sehr kurzfristig alle Bereiche einzubeziehen sind, in denen die Messstellen die Überschreitungen der Werte der Nitrat-RL anzeigen. Auch diese Verstöße gegen die Nitrat-RL sowie die methodischen Unterschiede bei den Ausweisungen sollen in den kommenden Monaten ausgeräumt werden. Dies soll entsprechend in der neuen Düngeverordnung geregelt werden. Auch die Ergebnisse möglicher nun anberaumter Überprüfungen von Messstellen können in diesen Prozess einfließen. Die Kommission hat betont, dass bei allen nitratbelasteten Messstellen rote Gebiete ausgewiesen werden müssen. Dem werden wir nachgekommen. Ob und inwieweit die EU-Kommission die Vorschläge positiv wertet, bleibt abzuwarten.

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