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Nitrat: Werden in NRW mehr als 500.000 ha rotes Gebiet?

Am Donnerstag veröffentlicht die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die neue Nitrat-Gebietskulisse. Es droht eine Verdreifachung der roten Gebiete auf mehr als 500.000 ha.

Lesezeit: 3 Minuten

Bis Ende November müssen alle Bundesländer die Kulissen der mit Nitrat belasteten, roten Gebiete neu ausweisen. Denn die EU-Kommission ist unzufrieden mit der bisherigen Ausweisung der roten Gebiete in Deutschland. Daraufhin haben Bund und Länder im Sommer bundesweit die Vorschriften zur Gebietsausweisung verschärft. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der emissionsbasierten Binnendifferenzierung durch Abgleich des Stickstoff-Saldos mit dem maximal duldbaren Stickstoff-Eintrag.

Ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in NRW

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Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium will die Nitrat-Gebietskulisse am Donnerstagmorgen veröffentlichen. Nach Informationen des Wochenblatts für Landwirtschaft und Landleben soll diese aber bei rund 507.000 ha liegen. Das wäre ziemlich genau ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in NRW. Aktuell umfasst die Kulisse rund 164.000 ha. Die roten Gebiete würden sich somit verdreifachen. Damit würde NRW zu den Bundesländern gehören, die besonders stark von der Neuausweisung betroffen sind.

Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen hat NRW stark von der emissionsbasierten Binnendifferenzierung profitiert, die die vorherige Landesregierung bei der Neuausweisung 2020 angewendet hatte. Das heißt, auch innerhalb von potenziell belasteten Gebieten in einem Grundwasserkörper gab es viele Feldblöcke, in denen Landwirte ohne zusätzliche Einschränkung wirtschaften durften, wenn der berechnete Stickstoff-Saldo den maximal zulässigen Stickstoff-Eintrag nicht überschritten hat. Das greift nun nicht mehr.

Zum anderen ist für die Neuausweisung nun eine geänderte Grundwasserverordnung relevant. Sie schreibt vor, bei Grundwassermessstellen die Denitrifikation (Nitratabbau) im Grundwasser zu berücksichtigen. Gerade der zweite Punkt sorgt dafür, dass die roten Gebiete nicht auf die „erwarteten“ rund 400.000 ha steigen, sondern auf rund 500.000 ha.

Verschärfte Düngeregeln in roten Gebieten

In den roten Gebieten gelten nach der Neuausweisung bundesweit verschärfte Düngeregeln:

  • Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
  • Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden
  • Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 1.10. bis 31.1.

Jedes Bundesland muss zusätzlich mindestens zwei weitere Maßnahmen für belastete Gebiete festlegen. In NRW sind das derzeit die Pflicht zur Nährstoffanalyse von organischen Düngemitteln (mit Ausnahme von Festmist von Huf- oder Klauentieren) und die verpflichtende Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz alle drei Jahre.

Die Bundesländer setzen die Neuausweisung der roten Gebiete unterschiedlich schnell um. Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben Karten mit den neuen Gebietskulissen in ihrem Bundesland bereits veröffentlicht. In den drei Bundesländern sind die Veränderungen bei den roten Gebieten allerdings weitaus kleiner, als in NRW zu befürchten.

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