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Düngeverordnung

Nitratüberschuss: Rote Gebiete in Niedersachsen sinken auf 31 %

Die als nährstoffbelastete rote Gebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen sind um 8 % kleiner geworden. 97 % der Fläche sind Ackerflächen. Die neuen Karten liegen nun vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Frühjahr ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Damit ist die Pflicht verbunden, die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete auf Basis der im September von Bund und Ländern verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) neu auszuweisen.

Am Mittwoch hat Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast den Entwurf der neuen Verordnung in die landesinterne Ressortabstimmung gegeben. Dazu gehören auch 1.800 Detailkarten mit den sogenannten „Roten Gebieten". Der Entwurf regelt insbesondere die künftige Abgrenzung dieser Gebiete und zusätzliche Maßnahmen, die dort einzuhalten sind.

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Die Abgrenzung der Flächen erfolgte in einem dreistufigen Verfahren, dem in den ersten beiden Schritten insbesondere die wasserwirtschaftliche Bewertung und die Messwerte der Grundwassermessstellen zugrunde lagen.

HINWEIS: Die neuen Karten werden auf Anfrage von top agrar online erst nach dem Kabinettsbeschluss veröffentlicht, vermutlich Mitte Dezember!

Aus Sicht Niedersachsens ist besonders die nunmehr im dritten Schritt vorgenommene Berücksichtigung der Emissionsdaten erfreulich. „Diesen Verursacheransatz hatte Niedersachsen gegenüber dem Bund immer vehement eingefordert. Ein großer Erfolg, dass wir auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift diese Daten nun auch endlich berücksichtigen können", betonte Ministerin Barbara Otte-Kinast. „Mit diesem Vorgehen können wir gezielter als bisher nitratsensible Gebiete ausweisen und noch besser als bei der vorherigen Ausweisung darlegen, warum auf diesen Flächen erhöhter Handlungsbedarf besteht."

Die Berechnung der Emissionen berücksichtigt auch den deutlich gesunkenen Mineraldüngereinsatz in Niedersachsen und hat dadurch Auswirkungen auf die Neuausweisung der „Roten Gebiete". Die „Roten Gebiete" werden damit im Vergleich zur bisherigen Kulisse kleiner. Nach derzeitigem Stand sind es nun rund 31 %, statt bislang 39 % der landwirtschaftlichen Fläche (LF).

Die Berücksichtigung des Emissionsansatzes führt dazu, dass Grünland aufgrund seines niedrigen Auswaschungsrisikos nur noch in geringem Flächenumfang in den künftigen nitratsensiblen Gebieten verbleiben wird. 97 % der Fläche, die in den „Roten Gebieten" liegt, sind Ackerflächen.

Geplant ist, die neu gefasste Landesverordnung samt Kartenwerk noch im Laufe des Dezembers dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen. Vorbehaltlich der Zustimmung kann danach die Verbandsanhörung beginnen.

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