Die von der EU-Kommission bereits im Jahre 2018 verbotenen Neonikotinoide dürfen auch im belgischen Zuckerrübenanbau ab Ende 2020 nicht länger Verwendung finden.
Das föderale belgische Gesundheitsministerium hat dem Zuckerrübensektor im Nachbarstaat Belgien für das laufende Jahr erneut eine letzte Notfallgenehmigung für 120 Tage eingeräumt. Gleichzeitig müssen die belgischen Rübenbauern eine Reihe von Garantien für den Insektenschutz abgeben.
Der belgische Landwirtschaftsminister Denis Ducarme rechtfertigte die erneute Notfallgenehmigung, die von der EU-Kommission als Übergangsregelung konzidiert worden war, „im Interessen des Zuckerrübensektors als auch im Sinne des Schutzes der bestäubenden Insekten“.
Die belgische Abgeordnete Kattrin Jadin hatte Anfang des Jahres in einer parlamentarischen Anfrage Auskunft über die Gründe einer erneuten „Notfallgenehmigung“ beim föderalen Landwirtschaftsministerium Belgiens nachgefragt.
In Belgien sind nach Angaben des Ministeriums etwa 8.400 Personen im Zuckerrübensektor beschäftigt. Diese hätten die Ausnahmeregelung jetzt zum letzten Mal erhalten und müssten sich vor diesem Hintergrund auf die neue Situation einstellen.
Abgesehen davon mache sich das Landwirtschaftsministerium dafür stark, den Schutz der Bestäuber durch den im Jahre 2017 beschlossenen Bienenschutzplan „Plan Abeilles“ zu forcieren.
Kattrin Jadin macht sich als deutschsprachige belgische Politikerin für Rübenbauern stark
Kattrin Jadin wünscht sich den Einsatz von Mitteln, die die Interessen der Bauern berücksichtigen und die Biodiversität schützen. „Leider muss der Anbau einer ganzen Reihe Gemüse- und Obstsorten gegen die in Belgien sehr präsenten Blattläuse geschützt werden, daher auch die vom Föderalministerium gewährte Ausnahme“, erklärte die ostbelgische Politikerin in der Nationalkammer.
Die wissenschaftliche Forschung im Hinblick auf die Entwicklung neuer Alternativen falle jedoch in die Zuständigkeit der Regionen Flanderns und der Wallonie sowie der deutschsprachigen Gemeinschaft Ostbelgiens.