BVL
Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel ATTRACAP gegen Schnellkäferlarven
Vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2021 dürfen Sie das Insektizid ATTRACAP gegen Drahtwürmer in Kartoffeln einsetzen.
Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) auf befallsgefährdeten Flächen (insbesondere Ökolandbau) im Kartoffel- und Spargelanbau eingesetzt werden, informiert QS unter Berufung auf das BVL.
Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2021.
Weiterführende Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.
von Gerhard Steffek
insbesondere Biolandbau!!!
Also wenn schon, dann denn schon. Wenn schon Bio, dann bitte konsequent. Zumindest sollten diese Kartoffeln nicht mehr als Bio verkauft werden dürfen. Sollen doch meinetwegen die ganzen Biojünger verhungern, wenn sie schon glauben "gesund" leben zu wollen. Sterben wäre da wohl ... mehr anzeigen ehrlicher. Frei nach dem Motto: "Was ist der Unterschied zwischen einem Raucher und einem Nichtraucher? Der Nichtraucher stirbt gesünder!" __ __ Aber wahrscheinlich würden diese "Biojünger" dann schneller als man glauben möchte wieder umsatteln. Zum einen, weil nach wie vor Geiz geil ist und zum anderen, weil es ja auch so schön heißt: "Mit dem Hunger kommt der Verstand." __ __ Letztendlich ist diese Notfallzulassung wieder mal ein schönes Beispiel für die Verlogenheit dieser ganzen "Biodiskussion" und ein Armutszeugnis unserer Politik. Denn wie sonst sollte man dieses Einknicken vor der Realität noch bewerten. weniger anzeigen
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