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Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel ATTRACAP gegen Schnellkäferlarven

Vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2021 dürfen Sie das Insektizid ATTRACAP gegen Drahtwürmer in Kartoffeln einsetzen.

Lesezeit: 1 Minuten

Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) auf befallsgefährdeten Flächen (insbesondere Ökolandbau) im Kartoffel- und Spargelanbau eingesetzt werden, informiert QS unter Berufung auf das BVL.

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Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2021.

Weiterführende Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.

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