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Pflanzenschutz

Notfallzulassung gegen Engerlinge

In einigen Regionen richteten Engerlinge teilweise massive Schäden an. Nun gibt es eine Norfallzulassung gegen die Larven – und diese gilt nicht nur auf Grünland.

Lesezeit: 2 Minuten

Befallen Engerlinge Grünflächen stark, und sind Behandlungsschwellen überschritten, lässt sich das Insektizid Exigon per Notfallzulassung einsetzen. Diese ist für 120 Tage vom 4. März bis zum 1. Juli genehmigt. Das gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bekannt.

Auf Grünland sowie in Wein, Obst und anderen Gehölzen

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Exigon enthält 50 g/kg des Pilzes Beauveria bassiana, Stamm BOV1. Die zugelassene Menge ist auf 6.900 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 2.300 ha. Anwenden darf man es nach Notfallzulassung

  1. auf Grünland (Wiesen, Weiden, Rasen, Sportplätze) gegen die Larven von Feldmaikäfer (Melolontha melolontha), Junikäfer (Amphimallon solstitiale) oder Gartenlaubkäfer (Phyllopertha horticola) sowie
  2. in Fahrgassen und Randstreifen von Junganlagen von Weinreben, Baumobst, Beerenobst oder Baumschulgehölzpflanzen bei Befall durch Feldmaikäfer (Melolontha melolontha) und Waldmaikäfer (Melolontha hippocastani).

Exigon nach Notfallzulassung anwenden

Zur Anwendung sei die Cultan- bzw. Säschlitztechnik zu nutzen – ohne Umbruch und das Mittel als Suspension, so doe Notfallzulassung. Nach eine Grünlandumbruch ist das MIttel auch per Pflanzenschutzspritze auf unbewachsenen Boden zugelassen. Dann sind driftreduzierende Düsen vorgegeben, ein niedriger Spritzbalken und eine direkte Einarbeitung und Neuansaat. Nur im zweiten Anwendungsgebiet, den Fahrgassen und Randstreifen von Junganlagen (s.o.) ist zudem eine Gießanwendung über Tröpfchenbewässerung zulässig.

Die entsprechende Fachmeldung des BVL finden Sie hier:

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