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Notfallzulassung

Notfallzulassung von Attracap

Kartoffelbauern können aufatmen: Das Insektizid Attracap ist per Notfallzulassung für 120 Tage in Kartoffeln gegen Drahtwurm zugelassen. Doch es gelten besondere Anwendungsbestimmungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid Attracap eine Notfallzulassung ausgesprochen. Grundlage ist Artikel 53 (EG 1107/2009). Das granulierte Attracap hilft gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Kartoffel. Die Notfallzulassung gilt vom 15. Februar 2019 bis zum 14. Juni 2019 in Speise-, Veredelungs- Stärke- und Pflanzkartoffeln. Man darf das Granulat ausschließlich auf befallsgefährdeten Flächen und insbesondere im Ökolandbau einsetzen. Die Ausbringmenge ist auf 105.000 kg begrenzt, die Behandlungsfläche auf 3.500 ha.

Das müssen Sie beim Anwenden beachten

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Sie dürfen Attracap (1,6 x 10 Sporen/kg Metarhizium brunneum Cb 15-III) nur einmalig pro Kultur und Jahr im Freiland anwenden. Die Aufwandwenge ist auf 30 kg/ha festgesetzt, das entspricht einer Konzentration von 4,8 x x1011 Sporen/ha. Das Attracap ist beim Legen (Kartoffeln in EC 00) mittels Granulatstreuer in die offene Furche einzumischen. Die Wartezeit ist mit F eingestuft: Damit ist sie durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt. Die Wartezeit muss demnach nicht in Tagen festgesetzt werden.

Folgende besondere Anwendungsbestimmungen hat das BVL zusätzlich festgesetzt:

  • Sie müssen das Granulat vollständig in den Boden einbringen.
  • Sollten Granulate auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, muss man diese umgehend entfernen bzw. nachträglich einarbeiten.
  • Bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s ist es untersagt, das Granulat auszubringen.

Die Notfallzulassung des BVL mit allen Auflagen finden Sie hier.

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