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Notfallzulassungen gegen Blattläuse und Glasflügelzikade in Rüben

Das BVL hat für sieben Insektizide Zulassungen für Notfallsituationen gegen die Glasflügelzikaden als Bakterienvektor erteilt. So setzen Sie die Mittel jetzt optimal ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Ende März hat das BVL gleich mehrere Notfallzulassungen für Insektizide zur Bekämpfung von Blattläusen und der Glasflügelzikaden erteilt.

Für die Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Rüben bekamen Pirimor G (Pirimicarb), Carnadine 200 (Acetamiprid), Danjiri (Acetamiprid) und Mospilan SG (Acetamiprid) eine Notfallzulassung.

Für die Bekämpfung der Glasflügelzikade als Bakterienvektor in Rüben bekamen Carnadine 200 (Acetamiprid), Danjiri (Acetamiprid), Mospilan SG (Acetamiprid), Decis forte (Deltamethrin), Karate Zeon (lambda-Cyhalothrin), Kaiso Sorbie (lambda-Cyhalothrin)  und Sivanto prime (Flupyradifurone) eine Notfallzulassung. Einen Überblick der ausgesprochenen Notfallzulassungen in Rüben liefert die folgende Übersicht.

Wichtig zu wissen ist:

  • Für die Produkte Carnadine 200 und Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid gilt die NG-unkodiert. Die besagt, dass zum Schutz des Grundwassers, keine Produkte mit dem Wirkstoff Acetamiprid auf Flächen eingesetzt werden dürfen, auf denen in den letzten zwei Kalenderjahren dieser Wirkstoff ausgebracht wurde. Zusätzlich dürfen diese drei Produkte nicht auf drainierten Flächen angewendet werden.

  • Für die Produkte Karate Zeon, Kaiso Sorbie und Decis forte deren Wirkstoffe zu der Gruppe der Pyrethroiden gehören und für die Produkte Carnadine 200, Danjiri und Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid gilt die NB unkodiert. Diese besagt, dass in Tankmischung mit Pyrethroiden, die in der Indikation Glasflügelzikaden/Zuckerrübe zugelassenen sind, das Mittel vorsorglich als bienengefährlich eingestuft wird (B1). Es darf in Tankmischung mit diesen Insektiziden nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

  • Die Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade als Bakterienvektor dürfen erst nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst angewendet werden! Diese Warndienstaufrufe basieren auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden. Der amtliche Dienst kann darüber hinaus weitere Empfehlungen für einen Einsatz in bestimmten Befallsregionen (Hotspot-, Übergangs-, Grenzregionen) erteilen.

 Weiterführende Informationen sind in folgender Übersicht aufgeführt oder auf der Homepage des BVL abrufbar.

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