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Heinen-Esser

NRW: Landesdüngeverordnung in Kraft getreten

Mit der neuen Landesdüngeverordnung beendet NRW das Gießkannenprinzip und definiert gezielt Flächen mit zusätzlichem Handlungsbedarf. Die roten Gebiete haben sich merklich reduziert.

Lesezeit: 2 Minuten

In Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort die in der vergangenen Woche von der Landesregierung verabschiedete Landesdüngeverordnung. "Mit der neuen Verordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren gezielt Flächen mit zusätzlichem Handlungsbedarf", sagte am Dienstag Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf.

"Durch diese zielgenaue, effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirte zu überfordern." Nordrhein-Westfalen wird diese Expertise und die mit der Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung einbringen.

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Bin ich jetzt im roten Gebiet oder nicht?

Die Kritik aus dem Berufsstand der letzten Monate hat indes gefruchtet. Das Ministerium hat eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse erstellt. Waren vor drei Jahren noch weiter Teile Nordrhein-Westfalens als rotes Gebiet ausgewiesen, so konnte die Fläche dank der Neubewertung halbiert werden, berichtet Bernhard Rüb von der Landwirtschaftskammer NRW gegenüber top agrar online. "Das Grundwasser hat sich in weiten Teilen des Landes deutlich verbessert. Und auch die heute noch rot markierten Gebieten sind löchrig geworden", so Rüb.

Die Landwirtschaftskammer hat daher für die Landwirte eine einfache Möglichkeit geschaffen, um zu sehen, ob die eigenen Flächen im roten Gebiet oder in besagten grünen Lücken sind. Zudem haben die Experten auf einer Frage-Antwort-Seite die wichtigsten Fragen beantwortet´.

Hintergrund

Die neue Bundesdüngeverordnung wurde am vergangenen Freitag im Bundesrat verabschiedet und soll Mitte April in Kraft treten. Die Novelle sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung sogenannter "Roter Gebiete" vor. Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen besonders mit Nitrat belastete Gebiete neu ausgewiesen werden. Ministerin Heinen-Esser: "Dies ist bei uns in Nordrhein-Westfalen mit Inkrafttreten der neuen Landesdüngeverordnung schon ab heute der Fall. Dies haben wir versprochen und hier haben wir Wort gehalten."

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