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350.000 ha

Düngeverordnung NRW: Die neue Karte der Roten Gebiete

In der neuen Gebietskulisse NRW sind aktuell insgesamt 22 % der Nutzfläche als nitratbelastete Gebiete ausgewiesen. Diese liegen vor allem im Münsterland und im rheinischen Tiefland.

Lesezeit: 4 Minuten

Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat am Dienstag die lang erwarteten aktuellen Karten zu den nitratbelasteten Gebieten in NRW veröffentlicht. Nach derzeitigem Zwischenstand fallen ca. 350.000 ha landwirtschaftliche Fläche in die nitratbelastete Kulisse, in der im kommenden Jahr schärfere Anforderungen an die Düngung gestellt werden.

Die neue Gebietskulisse ist auf ELWAS-Web feldblockscharf ausgewiesen (siehe unten). Nach Anwendung der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietskulisse entsprechen die 350.000 ha rund 30 % der potenziell zu berücksichtigenden Ausgangskulisse (rund 1,2 Mio. ha).

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Somit gelten zum Jahreswechsel auf rund einem Fünftel der landwirtschaftlichen Nutzfläche zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung. Welche dies sind, schreibt die von der Landesregierung in der Woche vor Weihnachten verabschiedete neue Landesdüngeverordnung vor. Die Maßnahmen treten in den ausgewiesenen Gebieten wie vorgesehen zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Hauptdüngesaison beginnt in der Regel Anfang März.

"Nach der Verabschiedung der Landesdüngeverordnung schaffen die nunmehr ausgewiesenen Gebiete Klarheit, auf welchen Feldern ab Januar verschärfte Düngeregeln zum Schutz des Grundwassers greifen", sagte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann und weiter: "An den jetzt veröffentlichten Karten wird sich bis zur Düngesaison nicht mehr viel ändern. Noch nicht in Gänze abgeschlossen ist die detaillierte Abgrenzung von Teilflächen innerhalb der roten Grundwasserkörper."

Dadurch werden sich die in roten Gebieten belasteten Teilflächen noch leicht verändern. Ebenfalls noch zu berücksichtigen ist der im Januar 2021 erwartete neue Nährstoffbericht. "Bis spätestens Ende Februar 2021 werden alle Details berechnet und feldblockscharf ausgewiesen sein. Zum Start der Hauptdüngesaison herrscht Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte", so Bottermann.

In der neuen Gebietskulisse sind aktuell insgesamt 22 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als nitratbelastete Gebiete ausgewiesen. Diese liegen vor allem im Münsterland und im rheinischen Tiefland. Neu bei dieser Gebietsausweisung ist die ergänzende Betrachtung roter Messstellen in grünen Grundwasserkörpern. Die Berechnungen und Modellierungen wurden durchgeführt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. LANUV und Landwirtschaftskammer hatten schon vor einigen Jahren das Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 entwickelt, das zur entscheidenden Grundlage für die bundesweiten Vorgaben wurde.

Phosphat

Zudem weist das Land erstmalig auch eine durch Phosphat eutrophierte Kulisse aus. Für die Bewirtschafter dieser Gebiete sieht die Landesdüngeverordnung verschärfte Auflagen vor, u. a. die verpflichtende Analyse für Wirtschaftsdünger und die Teilnahme an einer Düngeschulung alle drei Jahre.

Bauernverband fordert Beachtung des Verursacherprinzips

„Die neue Düngeverordnung mit ihren weitreichenden Anforderungen in den nitratbelasteten Gebieten sorgt für großen Unmut und Unsicherheit bei den betroffenen Landwirten“, sagte Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV).

Die jetzt veröffentlichten NRW-Karten bringen seiner Meinung nach erste Klarheit, welche Flächen als belastet angesehen werden. „Diese dürfen aber nur ein Zwischenschritt sein. Die Landesregierung ist gefordert, die noch fehlende Abgrenzung von un- und belasteten Teilflächen in roten Grundwasserkörpern zügig und sachgerecht bis Ende Februar abzuschließen“, so der Landwirt in einer ersten Reaktion auf die Veröffentlichung der Karten.

Die Ausweisung sowohl der nitratbelasteten als auch der durch Phosphat eutrophierten Gebiete ist bundesweit einheitlich geregelt. Das Verfahren für Nitrat berücksichtigt u.a. die Nitratkonzentrationen von Grundwassermessstellen sowie Standorteigenschaften, insbesondere die Fähigkeit von Böden zum Abbau des Stoffes.

Bei Phosphat sind dagegen die Konzentrationen in Oberflächengewässern und biologische Qualitätskomponenten maßgeblich. Zudem wird in diesem Ausweisungsverfahren modellbasiert ermittelt, ob die Landwirtschaft mehr als 20 % der Phosphateinträge verantwortet.

„Die Bauernfamilien in Westfalen-Lippe bekennen sich klar zum Gewässerschutz. Wir fordern aber eine sachgerechte und vor allem nachvollziehbare Ausweisung belasteter Teilgebiete. Dazu gehören in erster Linie valide Messstellen, die den landwirtschaftlichen Einfluss auf die Nitratkonzentration eindeutig belegen, und eine zielgenaue Abgrenzung der Kulissen um die belasteten Messstellen“, so Beringmeier.

„Wichtig für die Akzeptanz der Neuregelungen ist auch die Beachtung des Verursacherprinzips. Betrieben, die besonders gewässerschonend wirtschaften, muss die Möglichkeit eröffnet werden, einzelbetriebliche Nährstoffbilanzen einzureichen.“

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