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NRW plant Härtefall-Regelungen für Landwirte in Schutzgebieten

NRW arbeitet an Härtefall-Regelungen für Landwirte, die in Schutzgebieten besonders von den Pflanzenschutzverboten aus dem Insektenschutzgesetz betroffen sind. Auch Ausgleichszahlungen sind geplant.

Lesezeit: 3 Minuten

Nordrhein-Westfalen reagiert mit Härtefall-Regelungen auf die Pflanzenschutzverbote für Schutzgebiete aus dem Insektenschutzgesetz. Die Länder hätten Gestaltungspielräume, die sie nutzen möchte, sagte NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser bei der Sitzung des Landesverbandsausschusses des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) am vergangenen Donnerstag in Werl.

NRW will jährlichen Erschwernis-Ausgleich zahlen

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So soll es noch in dieser Woche einen Erlass für Härtefall-Regelungen geben. Betriebe, die einen gewissen Anteil ihrer Flächen in Naturschutzgebieten haben, könnten dann vom Pflanzenschutz-Verbot aus dem Insektenschutzgesetz ausgenommen sein. Zudem arbeite das NRW-Landwirtschaftsministerium an einem Erschwernis-Ausgleich mit einer jährlichen Zahlung, finanziert über Bund und Land. Betroffene Betriebe könnten eines der beiden Elemente nutzen.

Vom Bund forderte Heinen-Esser, jetzt zügig die Kriterien für den Erschwernis-Ausgleich festzulegen. Und gab den Hauptstadtpolitikern noch den Seitenhieb mit, dass auch aus ihrer Fachabteilung aus fachlicher Sicht niemand das generelle Glyphosat-Verbot in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten verstehe.

Insektenschutzpaket seit 8. September in Kraft

Seit Mittwoch den 8. September sind die neuen Regeln für den Insektenschutz in Kraft. Damit gelten nun die Einschränkungen für den Gebrauch von Glyphosat, Pflanzenschutzverbote in nationalen Schutzgebieten und Gewässerrandstreifen von 5 bis 10 Metern ohne Pflanzenschutz. Die Vorgaben zu den Gewässerrandstreifen können sich allerdings je nach Bundesland unterscheiden. Die Bundesregierung hatte den Ländern hier weitreichende Öffnungsklauseln zugesichert.

Mit den Insektenschutzregeln hatten sich Bund und Länder auf Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe geeinigt. Für den dafür geschaffenen „Erschwernis-Ausgleich Pflanzenschutz“ sind vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ab 2022 rund 65 Mio. € zugesagt, die von den Bundesländern kofinanziert werden müssen. Die dafür notwendigen Fördergrundsätze befinden sich aber noch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Insgesamt wollen Bund und Länder über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) 250 Mio. € für den Insektenschutz ausschütten.

Der WLV fordert in NRW diese Ausgleichsregelungen:

  • Zügige Umsetzung des neuen GAK Fördergrundsatz/Erschwernisausgleiches durch das Land NRW.
  • Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten: Klarstellung in welchen Zonen dieser Gebiete das Verbot gilt. Ein Verbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten Zone 3 und in den Schutzonen B der Heilquellenschutzgebiete lehnt der WLV ab.
  • Anwendungsverbote (Herbzide, Insektizide) in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG. Der WLV fordert eine Klarstellung, wie mit Betrieben umgegangen wird, deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche in diesen Gebieten liegt.
  • In FFH-Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationale Naturmonumente oder Naturdenkmäler soll auf Ackerflächen bis zum 30. Juni 2024 mittels freiwilliger Vereinbarungen und Maßnahmen eine Bewirtschaftung ohne Anwendung der genannten Herbizide und Insektizide erreicht werden. Der WLV erwartet, dass das Land NRW diese Option zu prüft und anwendet.
  • Anwendung an Gewässern
  • Generelle Regelung: Anwendungsverbot für PSM an Gewässern in einem Abstand von 10 m ab der Böschungsoberkante.
  • Ausnahme vom Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln bei einer geschlossenen, ganzjährig begrünten Pflanzendecke in einem Abstand von 5 m. Ausgenommen sind generell kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Der WLV fordert eine zügige Klarstellung zur Gewässerdefinition!
  • Der WLV erwartet, dass die Landwirte, die bereits freiwillige Maßnahmen wie Uferrandstreifen oder Blühflächen umsetzen, für dieses Engagement nicht mit Förderkürzungen aufgrund der neuen Regeln zum Pflanzenschutz bestraft werden

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