Lediglich 7 % der Flüsse in Deutschland sind in einem „guten“ ökologischen Zustand. Damit werde das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) weit verfehlt, wonach mit Fristverlängerung bis 2027 alle Flüsse mindestens in einem „guten“ ökologischen Zustand oder Potential sein sollten, stellt das Umweltbundesamt (UBA) fest.
Als Ursache macht das UBA hierfür insbesondere die immer noch zu hohe Nährstoffbelastung der Gewässer aus, „vor allem verursacht durch die Landwirtschaft“. In welchem Umfang die seit Mai 2020 geltende neue Düngeverordnung die Belastung verringern werde, werde sich im Rahmen des vorgesehenen Wirkungsmonitorings zeigen, so das UBA.
Die Behörde rät dazu, anstelle pauschaler Flächenprämien über die EU-Agrarförderung ökologische Leistungen wie Gewässerrandstreifen und eine ökologische Bewirtschaftung zu honorieren.
Nach Einschätzung des Umweltbundesamts hat die Ausweitung des Ökolandbaus positive Wirkungen auf die Gewässerqualität. Derzeit würde jedoch das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 insgesamt 20 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) ökologisch zu bewirtschaften, bei gleichbleibender Entwicklung wie in den Vorjahren verfehlt. Es würde vielmehr „noch mehrere Jahrzehnte“ dauern, diesen Zielwert zu erreichen.
UBA-Präsident Dirk Messner sieht trotz kurzfristiger Verbesserungen wie etwa gesunkener Treibhausgasemissionen angesichts des eher schlechten Zustandes der Gewässer „noch erheblichen Handlungsbedarf im Umweltschutz“. Ein Ausruhen auf kurzfristigen Effekten hält er für „keine gute Strategie“.
Zu wenig Dauergrünland
Weiterhin ambitionierte Anstrengungen sind nach Bewertung des UBA darüber hinaus bei der Entwicklung der Dauergrünlandflächen notwendig. Zwar sei deren Umfang in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen, doch über den Zeitraum 1991 bis 2019 betrachtet sei die Grünlandfläche in Deutschland um rund 11 % zurückgegangen.
Zum „Stickstoffüberschuss in der Landwirtschaft“ heißt es im Umweltmonitor, dass die Auswirkungen der neuen Düngegesetzgebung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgebildet werden könnten. Ob weitere Anpassungen notwendig seien, hänge auch von der Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung und der finalen Ausweisung der Roten Gebiete mit hohen Nitratgehalten im Grundwasser ab.
Das Umweltbundesamt geht nach jetzigem Kenntnisstand davon aus, dass für einen umfassenden Schutz von Umwelt und Klima noch weitere Anstrengungen notwendig sein werden.