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Österreich darf Glyphosat nicht einseitig verbieten

Österreichs Alleingang beim Verbot von Glyphosat war nicht rechtmäßig. Das hat die EU dem Land nun mitgeteilt. Glyphosat ist EU-weit zugelassen und muss auch in allen Ländern anwendbar sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Nationale Alleingänge beim Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat sind aus Sicht der EU-Kommission nicht zulässig. Das geht aus einer EU-Stellungnahme zu einem österreichischen Gesetzentwurf hervor, berichtet die dpa unter Berufung auf das Landwirtschaftsministerium in Wien.

Demnach sieht Brüssel das Vorsorgeprinzip ausreichend berücksichtigt, es gebe kein konkretes Gesundheitsrisiko, ebenso wie keine landesspezifischen landwirtschaftlichen oder ökologischen Bedingungen, die ein nationales Verbot begründen könnten.

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Das österreichische Parlament hatte das Verbot des Unkrautmittels nach einem Vorstoß der oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) im vergangenen Sommer beschlossen. Das Gesetz war unter anderem wegen eines Formfehlers aber nicht wie geplant Anfang 2020 in Kraft getreten.

Die SPÖ will an dem Verbot festhalten und hat schon vor der Stellungnahme aus Brüssel ein neues Gesetz gefordert. Nach Ansicht der Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bestätigt die EU-Stellungnahme schon vorher geäußerten Bedenken ihres Ministeriums. "Es konnten keine spezifisch österreichischen Probleme nachgewiesen werden, die ein Verbot von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln rechtfertigen würden", teilte das Ministerium laut dpa mit.

Die EU hatte Glyphosat 2017 um weitere fünf Jahre zugelassen.

Lob von der Industrie

Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) unterstützt die Entscheidung der EU-Kommission und sieht darin eine Absage an Populismus und verantwortungslose Panikmache. In ihrer Stellungnahme beurteile die EU-Kommission den österreichischen Gesetzesvorschlag als nicht EU-rechtskonform. Zu dieser Erkenntnis seien bereits die Machbarkeitsstudie der Universität für Bodenkultur in Wien (Quelle: APA0241 vom 1. Juli 2019) und Europarechtsexperte Walter Obwexer (Quelle: APA0302 vom 14. Juni 2019) gekommen, heißt es.

Nach der Entscheidung der EU-Kommission mahnt die IGP nun wieder zu mehr Sachlichkeit im Agrardiskurs. „Die Landwirtschaft und Eigenversorgung Österreichs sollten nicht für das Wechseln politischen Kleingelds missbraucht werden“, so Christian Stockmar, Obmann der IGP. Er verweist dazu auf das laufende Wiederzulassungsverfahren für Glyphosat, das 2022 abgeschlossen sein wird. In dieses fließen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse ein und es ist vollkommen transparent. In Studien und Sitzungsprotokolle kann jederzeit Einsicht genommen und die Abarbeitung nachvollziehbar mitverfolgt werden.

Unkräuter sind laut Stockmar gemessen an den Ertragsverlusten der bedeutendste Schadfaktor, da sie Pflanzen Nährstoffe, Licht, Wasser und Raum nehmen. Auch für den Klima-, Boden- und Erosionsschutz leiste Glyphosat einen wichtigen Beitrag, indem es bodenschonende und humusbildende Anbauverfahren wie die Direkt- und Mulchsaat gewährleistet. Glyphosat wird dazu vor oder kurz nach der Saat ausgebracht und kommt mit der Kulturpflanze nicht in Berührung.

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