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Düngeverordnung

Offener Brief an Klöckner: Düngeverordnung praxistauglich machen

Eine Gruppe von Landwirten hat einen offenen Brief an Klöckner verfasst, mit der dringenden Bitte die neue Düngeverordnung anzupassen. Erste Lösungsvorschläge haben sie bereits formuliert.

Lesezeit: 3 Minuten

Angesichts der aktuellen Lage fordert eine Gruppe von Praktikerinnen und Praktikern in einem offenen Brief an Bundesagrarministerin Julia Klöckner eine praxistaugliche Düngeverordnung. Es gehe den Landwirten nicht darum, die Düngeverordnung pauschal abzulehnen:

Es ist uns wichtig konstruktive Vorschläge zu machen, um selbst Lösungen mit anbieten zu können“

Besonders die vergangenen Monate, die durch Trockenheit geprägt waren, hätten gezeigt, dass Landwirte für dieses Jahr angepasste Handlungsoptionen benötigen. „So eine starre Verordnung kann Betriebe in existenzielle Nöte bringen, ohne dabei wirklich einen Nutzen für die Umwelt zu haben“, heißt es. Die Regeln der neuen Düngeverordnung würden zu einer schlechteren Nährstoffeffizienz und sinkenden Ernteerträgen führen. Aus Sicht des Ressourcenschutzes sollten dahingehend dringend Anpassungen vorgenommen werden, fordert die Gruppe der social-media affinen Landwirte.

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In dem offenen Brief nennen die Landwirte einige Beispiele:

Zum Verbot des Ausbringens von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden

  • Dieses Frühjahr habe deutlich gezeigt, wie wichtig eine frühe erste Versorgung der Pflanzenbestände mit Nährstoffen sei. Trete das Verbot des Ausbringens auf gefrorenem Boden in Kraft, würde dies die Nährstoffeffizienz deutlich verschlechtern und die Erträge würden langfristig sinken (…)
  • Anpassungsvorschlag: „Wir als Landwirte müssen bitte mitentscheiden dürfen, wann der richtige Zeitpunkt ist, unseren Pflanzen die erforderlichen Nährstoffe zur Verfügung zu stellen...Wir fordern an dieser Stelle, dass es weiterhin erlaubt sein muss, auf gefrorenem Boden stickstoff- und phosphorhaltige Düngemittel auszubringen. Eine Düngung auf dauerhaft gefrorenem Boden allerdings ist unserer Ansicht nach nicht zielführend und soll auch ausgeschlossen werden. Um dies nach guter fachlicher Praxis umzusetzen, schlagen wir eine enge Abstimmung mit den staatlichen Pflanzenbauberatungsstellen vor. Der zeitnahe enge Austausch miteinander soll dann sicherstellen, dass nicht auf dauerhaft gefrorenem Boden gefahren wird, sondern an Tagen, an denen ein Antauen des Bodens eine Aufnahme des Düngers sicherstellt. Solch ein Vorgehen kann anhand von Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes und unter genauer Witterungsdokumentation umgesetzt werden. Unsererseits denkbar im Rahmen einer frühen Ausbringung ist wohl eine Reduzierung der Stickstoffmenge um 5% und ein Zusatz von Hilfsstoffen und Mikroorganismen…“

Zur Herbstdüngung der Bestände

  • Im vergangenen Winter hätte es nahezu keine Vegetationsruhe gegeben. Gegensätzlich dazu würden durch die Düngeverordnung die Ausbringfenster für eine pflanzengerechte Düngung immer weiter eingeschränkt und verkürzt.
  • Anpassungsvorschlag: „Die Möglichkeit zu schaffen, alle Kulturen, die spätestens bis zum 30.09. eines Kalenderjahres ausgesät werden, noch innerhalb der 30/60er-Regelung bis zum 15.10. organisch sowie mineralisch düngen zu können. Darunter fallen auch Zwischenfrüchte aller Art, auch in Roten Gebieten. Um konkurrenzfähige Zwischenfruchtbestände zu etablieren, benötigen diese dringend Nährstoffe, weil sie oft länger stehen als die folgende Hauptkultur..."

Den gesamten Forderungen und Anpassungsvorschläge, lesen Sie hier:

Über die sozialen Medien werben die Praktiker Phillip Krainbring, Thomas Andresen, Michael Reber, Georg Meyerhofer, Stefan Leichenauer, Andreas Wolfrum, Tim Müller, Sebastian Horn, Michel Allmrodt, Sven Meier zu Evenhausen, Tilo von Donner, Carina Dünchen und Henriette Keuffel für die Verbreitung der Forderungen.

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