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Paetow für ein Ende gegenseitiger Schuldzuweisungen beim Klimawandel

DLG-Präsident Paetow machte deutlich, dass die Landwirtschaft in Bezug auf den Klimawandel nicht nur als Verursacher von Treibhausgasemissionen angesehen werden könne.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirtschaft kommt nicht um Anpassungen auf dem Feld, im Stall und beim Umgang mit wetterbedingten Risiken herum, wenn man die Folgen des Klimawandels bewältigen will. Das ist letzte Woche bei einem Ackerbau-Kolloquium der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) deutlich geworden.

Zu Beginn wies DLG-Präsident Hubertus Paetow Vorwürfe zurück, wonach der Agrarsektor maßgeblich verantwortlich für den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) sei. Er hob hervor, dass die Landwirtschaft unter Beachtung der international anerkannten Sektorunterteilung lediglich auf Platz fünf der deutschen „THG-Sünderskala“ stehe. Nur dann, wenn man - wie das Umweltbundesamt (UBA) es tue - die Energieerzeugung, das Gewerbe, den Verkehr und die Wohngebäude zusammenfasse, komme die Agrarwirtschaft auf Platz zwei.

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Paetow machte deutlich, dass die Landwirtschaft in Bezug auf den Klimawandel nicht nur als Verursacher von Treibhausgasemissionen angesehen werden könne. Die Branche sorge auch in einem hohen Maß für die Bindung von Kohlenstoff in Agrarerzeugnissen und im Boden.

Laut Dr. Frank Wechsung vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) müssen sich die Bauern auf zunehmende Extremwetterereignisse einstellen. Er empfiehlt daher den Einsatz konservierender und erosionsmindernder Ackerbauverfahren.

Nach Einschätzung des Landmaschinenfachmanns Michael Braun von der Horsch Maschinen GmbH werden bodenschonende Bearbeitungsmethoden immer wichtiger. Praktiker Detlev Dölger von der Hanse Agro GmbH empfiehlt zusätzlich Maßnahmen zur Standortverbesserung wie eine Erhöhung des Humusgehalts im Boden.

In der Tierhaltung wird nach Überzeugung von Stefan Leuer von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die Bedeutung der Sicherung der Grundfutterversorgung und der Temperatursteuerung in Ställen zunehmen. In Bezug auf das finanzielle Risikomanagement erteilte Agrarökonom Prof. Oliver Mußhoff von der Georg-August-Universität Göttingen einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ohne Zweckbindung erneut eine Absage.

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