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Pflanzenschutz-Verbot auf ökologischen Vorrangflächen kommt

Das Europaparlament folgt seinem Agrarausschuss nicht und stimmt für ein Pflanzenschutzverbot auf ökologischen Vorrangflächen. Damit ist wahrscheinlich, dass die Ausnahme für Pflanzenschutz beim Anbau von Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen 2018 fällt. EU-Agrarkommissar Phil Hogan begrüßte die Entscheidung.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Europaparlament folgt seinem Agrarausschuss nicht und stimmt für ein Pflanzenschutzverbot auf ökologischen Vorrangflächen. Damit ist wahrscheinlich, dass die Ausnahme für chemischen Pflanzenschutz beim Anbau von Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen 2018 fällt. EU-Agrarkommissar Phil Hogan begrüßte die Entscheidung.


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Das Europaparlament stimmt der EU-Kommission zu, die auf allen ökologischen Vorrangflächen ein Verbot für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln etablieren will. Ein Antrag der Konservativen unter Leitung des Deutschen CSU-Politikers Albert Deß, der das Verbot abwenden wollte, hat in der heutigen Sitzung des Parlamentes die dafür notwendige absolute Mehrheit von mindestens 374 Stimmen verfehlt. Im EP stimmten 363 Abgeordnete für ein solches Veto und 267 dagegen, außerdem gab es 43 Enthaltungen.


Verbot wird Leguminosenanbau beim Greening ab 2018 betreffen


Damit ist wahrscheinlich, dass auch für den Anbau von Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen ab 2018 der chemische Pflanzenschutz untersagt ist. Das Pflanzenschutzverbot ist Teil eines größeren Delegierten Rechtsakts der EU-Kommission, der auch viele Erleichterungen für die Landwirtschaft bei den Greening Regeln beinhaltet. Darunter fällt etwa die künftige Erlaubnis, Saatmischungen von stickstoffbindenden Pflanzen einsetzen zu dürfen und die Streichung des vorgegebenen Aussaattermins für Zwischenfrüchte. Die EU-Agrarminister haben sich unter anderem deshalb nicht gegen diesen Rechtsakt zum Greening gestellt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte zwar bekundet, er sehe das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen auf ökologischen Vorrangflächen kritisch. In Brüssel hat sich Deutschland aber offiziell nicht dagegen ausgesprochen.


EU-Kommission kann Rechtsakt nun abschließen


Nun liegt es an der EU-Kommission den Rechtsakt samt Pflanzenschutzverbot und Vereinfachungsregeln für das Greening abzuschließen. Bis zur endgültigen Veröffentlichung im Amtsblatt können noch ein paar Wochen vergehen, teilt ein Kommissionssprecher gegenüber top agrar mit. EU-Agrarkommissar Hogan begrüßte am Mittwoch die Entscheidung des EP. Der Rechtsakt führe eine Reihe von Maßnahmen ein, die den Landwirten eine bedeutende und echte Vereinfachung böten, so Hogan. Das Pflanzenschutzverbot für alle ökologischen Vorrangflächen verteidigte Hogan mit dem Argument, dass Zweck dieser Gebiete die Förderung der Biodiversität sei. Weiter verwies Hogan auf die ebenfalls gemachten Vereinfachungsmaßnahmen, die den Verwaltungsaufwand für Landwirte beim Greening verringern sollen.


Befürworter bringen alternative Eiweißförderung ins Feld


Die Befürworter des Verbotes zeigten sich heute erleichtert. „Ich bin erleichtert, dass es einer Gruppe konservativer Agrarpolitiker nicht gelungen ist, das vorgeschlagene Pestizid-Verbot durch das Europäische Parlament aus fadenscheinigen Verfahrensgründen zu Fall zu bringen“, sagte Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen im EP. Aus seiner Sicht ist das Verbot eine „überfällige Reaktion auf die Vereinbarung der letzten Agrarreform, auf zumindest fünf Prozent aller landwirtschaftlich genutzten Flächen ökologischen vor ökonomischen Interessen Vorrang zu gewähren“. Häusling teilt die Einschätzung, dass das Verbot zu einem Untergang des Eiweißpflanzanbaus in Deutschland führe, nicht. „Mit einer Eiweißpflanzen-Prämie, wie sie andere Mitgliedsstaaten eingerichtet haben, wäre eine wesentlich bessere Förderung möglich gewesen“, sagt er.

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