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Pflanzenschutzkartell: Fallbericht veröffentlicht

Im Pflanzenschutzkartell übernahm eine Elefantenrunde aus vier Unternehmen die Vorabstimmung der Preise für PSM für fast ganz Deutschland. Das zeigt der jetzt veröffentlichte Fallbericht.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt hat den lang erwarteten Fallbericht zum PSM-Kartell veröffentlicht.

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Eine Aussage zur Bandbreite des Schadens, die eine Berechnung der Schäden für die Landwirte erleichtert hätte, enthält der Fallbericht nicht, so Rechtsanwalt Dr. Hänsch aus Rostock. Er enthält jedoch weitere Einzelheiten zum Umfang und der Art der Absprachen der Kartellmitglieder.

Danach haben sich Großhändler für Pflanzenschutzmittel jeweils im Frühjahr und Herbst miteinander auf (rabattfähige Brutto-)Listenpreise und teilweise Rabatte und teilweise Netto-Netto-Preise für Pflanzenschutzmittel an Einzelhandel und Endverbraucher verständigt.

In den Jahren 1998 bis 2014 verwendeten sie eine einheitliche Kalkulation zur Errechnung der Listenpreise für den Verkauf an Einzelhändler und Endkunden, die weitgehend einheitliche Preislisten aller Großhändler zur Folge hatte.

Die Festlegung von Bruttolistenpreisen schloss Wettbewerb um Rabatte grundsätzlich nicht aus. Allerdings wurden von 1998 bis 2008 zudem unter sämtlichen Großhändlern (außer der Getreide AG), von 2009 bis 2012 noch unter den genossenschaftlichen Großhändlern (die Raiffeisen Waren GmbH nur bis zum Jahr 2011), die darauf zu gewährenden Rabattspannen sowie sog. Netto-Netto-Preise (Abgabepreise gegenüber Einzelhändlern ohne weitere Rabattierung) für besondere Fokusprodukte abgesprochen.

Eine wichtige Rolle habe dabei die sogenannte Elefantenrunde gespielt, heißt es im Fallbericht, in der grundsätzlich die vier marktstärksten Großhändler – jeweils zwei genossenschaftliche und zwei private – zusammenkamen. Diese übernahmen grundsätzlich die Vorabstimmung der Kalkulation dieser Preisangaben, die dann an die anderen betoffenen Unternehmen weiterverteilt wurden.

Hintergrund

Das Bundeskartellamt hat von Januar bis April 2020 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Mio. € gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln wegen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland im Zeitraum von 1998 bis zum 3. März 2015 verhängt. Betroffen sind folgende Unternehmen (z.T. mit individuell abweichendem Tatzeitraum):

  • AGRAVIS Raiffeisen AG, Hannover/Münster
  • AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, Holdorf (ab dem Jahr 2000)
  • BayWa AG, München
  • BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Kiel (bis 12.01.2015)
  • Getreide AG, Hamburg (ab dem Jahr 2008)
  • Raiffeisen Waren GmbH, Kassel (bis Jahresende 2011)
  • Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln, und
  • ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe

Alle verhängten Bußgelder sind mittlerweile rechtskräftig.

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