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Pflanzenschutzkartell: Klagen laufen

In Sachen Schadenersatz für die durch Kartellabsprachen vermutlich überteuerten Pflanzenschutzmittel tut sich etwas: Bereits mehr als 900 Landwirte sind einer Klägergemeinschaft beigetreten.

Lesezeit: 2 Minuten

Zum Hintergrund: Weil führende Großhändler jahrelang Preise von Pflanzenschutzmitteln abgesprochen hatten, verhängte das Bundeskartellamt Anfang 2020 insgesamt Bußgelder von rund 157 Mio. €.

Ob die Pflanzenschutzmittel dadurch tatsächlich teurer waren, ist zwar noch unklar, Experten gehen aber von überhöhten Preisen aus. Wer auf Schadenersatz hofft, muss zunächst einen Gutachter beauftragen, der errechnet, wie hoch bzw. niedrig die Preise ohne Kartell gewesen wären. Dann wird die zu viel gezahlte Summe eingeklagt. Für einzelne Landwirte entstehen dabei zunächst hohe Kosten, auf denen man sitzen bleibt, wenn der Prozess verloren geht. Im Modell einiger Landesbauernverbände trägt ein Prozessfinanzierer dieses Risiko. Er übernimmt alle Kosten der Klage und erhält dafür im Erfolgsfall 25 % des Schadenersatzes. Der Landwirt bekommt dann zwar nur 75 % seines Schadens. Der Vorteil ist jedoch: Wird die Klage verloren, trägt der Landwirt keine Kosten.

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Die Sorge vieler Landwirte, dass die Klage das Verhältnis zum örtlichen Landhandel beeinträchtigen könne, sei unbegründet, heißt es in der Praxis. Denn der örtliche Geschäftspartner war nicht kartellbeteiligt, nur der Großhändler ist für den Schadensersatz verantwortlich. Die Klagen bereitet eine auf das Kartellrecht spezialisierte Anwaltskanzlei aus Berlin vor, die Landwirte müssen die Belege für Einkäufe von Pflanzenschutz zwischen 1998 und 2020 einreichen. Die Möglichkeit Klage zu erheben bieten das Niedersächsische Landvolk, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, der Hessische Bauernverband, der Rheinische Bauernverband und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau an. Parallel laufen weitere Initiativen z. B. in Brandenburg. Größere Betriebe haben auch direkt Rechtsanwaltskanzleien beauftragt.

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