In Frankreich wird weiter um die Distanzregelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Nachbarschaft von Wohngebieten gerungen. Streitpunkt sind bekanntlich die Vorgaben für Flächen ohne Pflanzenschutzeinsatz (ZNT), die je nach Kultur und Wirkstoff zwischen 3 m und 20 m Abstand zu Wohngebieten herstellen sollen.
Möglicherweise höhere Auflagen für Landwirte
In der vergangenen Woche hat sich das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, mit den Rechtsvorgaben für die ZNT befasst. Bei einer Anhörung stellte der Vertreter der Regierung in Aussicht, für jede Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine Information der Öffentlichkeit zur Auflage zu machen. Auch einen besseren Schutz für Personen, die in der Nähe der Anwendung arbeiten, brachte der Regierungsvertreter ins Spiel. Das allerdings könnte neue Auflagen für die Landwirte zur Folge haben, da womöglich Vorgaben und Abstandsregelungen in der Nachbarschaft zu Unternehmen eingeführt würden.
Bislang sind Büros, Gewerbegebiete oder Lagerhallen nicht berücksichtigt, sondern nur Wohnsiedlungen. Im März hatte das Verfassungsgericht Teile der Bestimmungen zu den ZNT für verfassungswidrig erklärt, weil die Rechte der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Moniert wurden die Vorgaben für die Konsultationen mit den Betroffenen; diese ermöglichen es unter anderem, die vorgegebenen Abstände teils deutlich zu verringern.
Regierung strebt Neustart an
Nach Angaben von Umweltorganisationen waren die Konsultationen allerdings größtenteils sehr einseitig abgelaufen. Ein Dialog habe nicht wirklich stattgefunden, zudem seien offizielle Informationen zurückgehalten und Anmerkungen der betroffenen Anwohner ignoriert worden. Die Regierung strebt nun einen Neustart an und hat die Präfekten kürzlich aufgefordert, die notwendigen Konsultationen erneut durchzuführen und rechtssicher aufzustellen, allerdings zugleich einen extrem engen Zeitrahmen vorgegeben.