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Pflanzenschutzmittelzulassung: BMEL gegen Ausgleichsflächen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hält die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geforderten Ausgleichsflächen für rechtlich problematisch. Geben könnte es allenfalls Maßnahmen zur Risikominderung. Innerhalb der Bundesregierung ist in der Glyphosat-Frage derzeit keine Lösung in Sicht.

Lesezeit: 4 Minuten

Das BMEL will die Pläne des Umweltbundesamtes (UBA), das bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Anlage von Ausgleichsflächen vorschreiben will, nicht schlucken. „Das BMEL und andere Ressorts sehen weder im europäischen noch im nationalen Recht eine Grundlage für die Festlegung sogenannter Ausgleichsflächen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“, teilt das BMEL auf Anfrage von top agrar mit. Die vom UBA schon an das für die Pflanzenschutzmittelzulassung zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) verschickten Risikobewertungsbescheide für Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel, die den Passus mit den Ausgleichsflächen enthalten, würden derzeit nach „fachlichen und rechtlichen Maßstäben“ geprüft, so das BMEL weiter. Allerdings ist das UBA nicht für die Zulassung selbst zuständig, sondern liefert dem BVL die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt zu. „Auf dieser Grundlage setzt das BVL erforderlichenfalls Maßnahmen zur Risikominderung fest“, heißt es beim BMEL.

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Am Dienstag hat das BVL bekannt gegeben, das es die Ende der Woche auslaufende Frist für die mehrjährige Verlängerung der Zulassung für Glyphosat-haltige Herbiziden nicht halten kann. Als Behelf hat es die bestehenden Zulassungen um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019 verlängert. Grund dafür ist, dass sich die deutschen Behörden nicht auf Bedingungen für eine längere Zulassung einigen können. Im Streit harkt es vor allem zwischen dem BVL und dem UBA. Das UBA hatte Anfang November die Anlage von Ausgleichsflächen auf bis zu 10 Prozent der Ackerfläche zur Bedingung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemacht. Diesen Passus will das UBA bereits in die anstehende Zulassung von Glyphosat-haltigen Herbiziden aufnehmen.

Was passiert mit Glyphosat ab 2023?

Eine Einigung der Bundesregierung zu Glyphosat ist derzeit schwer vorstellbar. Umweltministerin Svenja Schulze drängt auf ein konkretes Enddatum für den Glyphosat Einsatz nach Auslaufen der EU-Zulassung plus Übergangsfrist zum Jahr 2023. Landwirtschaftsministerin Klöckner hatte hingegen in ihre im April vorgelegte Glyphosat-Minderungsstrategie absichtlich kein Enddatum aufgenommen. Allerdings endet die EU-Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat am 15. Dezember 2022. „Ob für den Zeitraum danach eine Wiedergenehmigung beantragt und gewährt werden wird, kann heute nicht vorhergesagt werden“, teilt das BMEL dazu gegenüber top agrar mit.

Schulze und Klöckner auch im Detail auseinander

Dennoch wollen das BMEL und das BMU „in Kürze zu einer Einigung“ hinsichtlich ihrer Glyphosat-Strategie kommen, heißt es von Seiten des BMEL. Die künftigen Beschränkungen für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel sollen laut dem BMEL „möglichst bald gelten“. Der genaue Zeitpunkt hängt jedoch vom Fortgang der Gespräche ab. Klöckner hatte in ihrer Minderungsstrategie unter anderem folgende Einschränkungen für den Glyphosat Einsatz vorgeschlagen:

  • Verbot in Naturschutzgebieten/Parks und Spielplätzen
  • Sachkundenachweis für Haus- und Kleingärten
  • Anwendung in der Landwirtschaft nur noch in Ausnahmen
  • Ausbringung nur in Regionen mit Saumstrukturen
  • Vorerntebehandlung (Sikkation) nur nach Anmeldung, wenn sonst der Verlust der gesamten Ernte droht
  • Zur Bekämpfung von Problemunkräutern wie Disteln oder Quecken nur, sofern es keine bessere nichtchemische Alternative gibt
  • Auf erosionsgefährdeten Standorten nur, wenn andere Unkrautregulierungen zur Erosion führen

Umweltministerin Schulze geht weiter und fordert für den Wirkstoff auch keine Ausnahmen bei der Vorsaat- oder Stoppel- sowie bei der Vorerntebehandlung (Sikkation) mehr zuzulassen. Außerdem will sie schon vor 2023 ein Verbot des Glyphosat-Einsatzes in Natura 2000 Gebieten und in Wasserschutzgebieten haben. Zusätzlich fordert sie einen generellen Gewässerabstand für den Pflanzenschutzmitteleinsatz von mindestens 20 Metern.

BMEL gegen Gewässerabstand von 20 Metern

Auch Klöckner hatte im April deutschlandweit einheitliche Gewässerabstände für den Glyphosateinsatz angekündigt. Ob und welche Gewässerabstände für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgesetzt werden, entscheidet das dem BMEL unterstellte BVL. „Angesichts der bisherigen Bewertung und der Anwendungsbestimmungen der betreffenden Pflanzenschutzmittel sind 20 Metern fachlich nicht gerechtfertigt“, grenzt das BMEL jedoch auch diese Forderung von BMU und UBA ein.

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