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Gesetzesvorstoß

Pflanzenschutzverbot in Kleingärten für DRV reiner Aktionismus

Dass Schneckenkorn und Rapsöl gegen Blattläuse für Privatgärten verboten werden soll, ist für den Raiffeisenverband unverständlich. Die Produkte machen in den Märkten wichtigen Umsatz.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten ist für den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) nichts als "politischer Aktionismus". „Wenn den Kleingärtnern Schneckenkorn und Rapsöl gegen Blattläuse weggenommen werden, dann leidet darunter auch die so dringend nötige Biodiversität in Städten und Dörfern“, sagt DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers. Deshalb fordert er ein deutliches Bekenntnis der Politik zum Schutz der Pflanzen, auch in Haus- und Kleingärten.

Was als Vorstoß des Freistaates Bayern im Bundesrat zum Verbot von glyphosathaltigem Unkrautvernichter in Haus- und Kleingärten gestartet war, drohe sich zu einem Komplettverbot auszuwachsen, warnt Ehlers und verweist auf die vorliegende Forderung der beteiligten Umwelt- und Agrarausschüsse der Länder.

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„Ein vollständiges Verbot des Pflanzenschutzes würde den Anbau – insbesondere von Gemüse – in ökologisch wertvollen Nutzgärten deutlich einschränken. Es steht daher zu befürchten, dass vielfältige Gärten in monotone Rasenflächen umgewandelt werden“, so Ehlers. Noch größer sei die Gefahr, dass Kleingärtner in ihrer Not künftig auf illegale Mittel zurückgriffen. Statt Pflanzenschutz zu kriminalisieren, sollte nach Ansicht des DRV verstärkt auf sachkundige Beratung gesetzt werden. Solche Hilfe leistet auch das besonders geschulte Personal in Raiffeisen-Märkten.

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