Die Forderung des Europaparlaments nach einem Verbot der Patentierbarkeit von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion hat der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) ausdrücklich begrüßt.
Die aktuelle Resolution des EU-Parlaments sei „ein wichtiges Signal“, betonte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer. Er appellierte an die Brüsseler Kommission und das Europäische Patentamt (EPA), entsprechend zu handeln. Die Rechtssicherheit sei umgehend wiederherzustellen, forderte der Geschäftsführer. Nur so könne die notwendige Balance zwischen dem Sorten- und dem Patentschutz in der Pflanzenzüchtung aufrechterhalten werden.
Der Sortenschutz sei das primäre Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung und ermögliche es Unternehmen, mit den Sorten ihrer Wettbewerber weiterzuzüchten und daraus entstehende neue Sorten auf den Markt zu bringen. Laut BDP ist dies mit einem Open-Source-System zu vergleichen, das die aufwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Branche stimuliere. Derweil sollte man das Patentrecht als stärkeres Schutzrecht lediglich auf technische Erfindungen anwenden, so Schäfer.
Hintergrund für die Resolution der Europaabgeordneten ist eine Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer des Patentamtes vom Dezember 2018. Gemäß der damaligen Entscheidung hat das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) Vorrang vor den EPA-Durchführungsbestimmungen, so dass Patente auf Pflanzen erteilt werden könnten.
Nun ist es an der Großen Beschwerdekammer des Amtes, mit einer rechtskräftigen Entscheidung die Angelegenheit abzuschließen. Noch bis zum 1. Oktober 2019 sind Dritte berechtigt, schriftliche Erklärungen zu dieser Thematik an die Große Beschwerdekammer zu übermitteln.