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Pflanzenzüchter sorgen sich um zunehmende Patentierung von Pflanzen

Die deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen fordern gesetzliche Einschränkungen bei der Patentierbarkeit von Pflanzen. Zudem drängen sie auf eine Auskunftspflicht für den Nachbau.

Lesezeit: 3 Minuten

Die deutsche Pflanzenzüchtung fürchtet eine zunehmende Welle von Patentierungen von pflanzlichen Eigenschaften. Diese könnten mit wachsender Bedeutung und Erfolgen moderner Genomeditierungsverfahren vermehrt auf die Züchter zukommen.

„Das Patentrecht räumt den Züchtervorbehalt, den wir aus dem Sortenschutz kennen, nicht ein. Das verringert den Zugang zu genetischem Material und damit den züchterischen Fortschritt“, sagte Dietmar Brauer, geschäftsführender Gesellschafter der Norddeutschen Pflanzenzucht Hans Georg Lembke KG auf der Grünen Woche in Berlin. Der Züchtervorbehalt sichert den Züchtern im Sortenschutz zu, dass ihre Sorten zwar als geistiges Eigentum geschützt werden, zur Weiterzüchtung geben die Unternehmen ihre Sorten aber frei.

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In der Debatte um die neuen Züchtungstechniken setzen sich die Pflanzenzüchter für eine Deregulierung des strengen EU-Gentechnikrechtes ein, damit neue über die Genschere gezüchtete Sorten auf den Markt kommen können. Einschränkungen müsste es dafür aber bei der Patentierung geben.

Machtkonzentration hat mit dem Patentrecht zu tun

„Aktuell ist ein Großteil der Debatte auf eine mögliche Machkonzentration und auf ein zu enges Spektrum von Anbietern von verändertem Saatgut und auf ein zu enges Spektrum der Kulturarten konzentriert“, argumentierte die Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) Stephanie Franck auf der IGW. Diese Machtkonzentration habe mit dem Patentrecht zu tun, so Franck weiter. „Der BDP spricht sich gegen die Patentierbarkeit von biologischem Material aus, welches auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte – unabhängig davon, wie es hergestellt wurde“, so Franck.

Es sei den Pflanzenzüchtungsunternehmen ein Anliegen, Innovationen verfügbar zu machen. „Es muss sie ja nicht jeder anwenden“, so Franck weiter. Ihre Branche wolle sich der Debatte um die Koexistenz von Sorten aus unterschiedlichen Züchtungsprozessen stellen. „Hier muss Transparenz hergestellt werden“, sagte Franck.

BDP fordert Auskunftspflicht über Nachbau

Für überfällig hält der BDP die gesetzliche Änderungen bei den Nachbaubestimmungen. Hier hofft der BDP auf eine neue Initiative aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), eine Auskunftspflicht für den Nachbau zu installieren.

Gesetzlich sei zwar die Entrichtung von Nachbaugebühren in Deutschland verpflichtend, es gebe dazu aber keine Auskunftspflicht. Die Folge sei, dass mehr als die Hälfte der fälligen Nachbaugebühren nicht gezahlt würden, berichtete Franck. Damit entgingen den Pflanzenzüchtern Einnahmen ein Größenordnungen, die sonst für ganze Züchtungsprogramme für eine Sorte gesteckt werden könnten.

Kein Nachteil für Landwirtschaft

Franck sieht in der gesetzlichen Änderung für die Landwirtschaft auch keinen Nachteil. „Es ist im Sinne der Landwirtschaft, dass die Auskunft verpflichtend wird, denn die Lizenzen mit Strafen und Zinsen verjähren nicht, wenn raus kommt, dass für den Nachbau nicht gezahlt worden ist“, sagt Franck.

Es gehe nicht um die Unterbindung von Nachbau, sondern nur um die korrekte Bezahlung, versicherte Franck. Andere europäische Staaten wie Frankreich oder Finnland seien da weiter.

Nachbau Problem für Entwicklung von Leguminosen

Ein Problem seien die ausbleibenden Nachbaugebühren vor allem für den politisch gewollten Anbau von Leguminosen, sagte der Chef der Norddeutschen Pflanzenzucht Brauer. Gerade bei Körnerleguminosen würde weniger als die Hälfte der Nachbaugebühren bezahlt, erläuterte Brauer. „Wir haben das Budget für Ackerbohnen und Erbsen eingeschränkt, das geht zu Lasten des Züchtungsfortschrittes“, sagte er.

Es liege nun am Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Initiative für die Auskunftspflicht aufzunehmen. Das Bundesjustizministerium habe bereits rechtliche Prüfungen dazu angefertigt.

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