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Pflanzenzüchter zufrieden mit Rücklauf von Vermehrungsverträgen für Getreide und Grobleguminosen

Der neue Muster-Vermehrungsvertrag für Getreide und Grobleguminosen regelt die wesentlichen Grundsätze über den Ablauf, die Rechte und Pflichten bei der Durchführung eines Vermehrungsvorhabens. Der Vertrag ersetzt den alten Vermehrungsvertrag von 1994.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. und der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS) vermelden eine hohe Akzeptanz des Muster-Vermehrungsvertrags für Getreide und Grobleguminosen. Bereits 90 % der in Deutschland tätigen Getreide- und Grobleguminosenvermehrer hätten den Rahmenvertrag unterzeichnet, heißt es. Dieser wurde 2017 verhandelt und erfolgreich zum Abschluss gebracht.

„Die hohe Akzeptanz des neuen Mustervertrags und die Rücklaufquote sind sehr erfreulich und wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Zusammenarbeit von Züchtern und Vermehrern“, kommentieren Thomas Blumtritt als Vorsitzender der kleinen Kommission Getreide (KKG) im Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) und Dr. Gerhard Schilling als Vorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Saatguterzeuger dieses Ergebnis.

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Der Muster-Vermehrungsvertrag für Getreide und Grobleguminosen regelt die wesentlichen Grundsätze über den Ablauf, die Rechte und Pflichten bei der Durchführung eines Vermehrungsvorhabens. Der Vertrag ersetzt den alten Vermehrungsvertrag von 1994. Mit dem neuen Rahmenvertrag werden die Sachverhalte präziser und damit rechtssicherer für beide Parteien formuliert.

Der Vermehrungsvertrag regelt das Innenverhältnis zwischen Sortenschutzinhaber (Züchter) und dem Vermehrer. Diese Verträge wurden in früheren Zeiten unter Einbindung der Vertriebsfirmen (VO-Firmen) als Vertreter der Züchter abgeschlossen. Um die VO-Firmen weiter zu entlasten, wird der Rahmenvertrag nicht mehr in Vertretung durch die VO-Firmen, sondern unmittelbar zwischen Züchter und Vermehrer unterzeichnet. Dennoch sind die VO-Firmen weiter für die Vermehrungsplanung und -abwicklung in Absprache mit den Züchtern verantwortlich, wie bisher auch.

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