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topplus Agrarministerkonferenz zur GAP

Pflicht zur Selbstbegrünung von Brachen ab 2023 soll wieder fallen

Die Agrarminister der Länder können sich doch auf Erleichterungen für die Landwirtschaft zur Agrarreform 2023 einigen. Sie betreffen die Begrünung von Brachflächen und den Fruchtwechsel.

Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) hat die heftige Debatte um die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen 2022 entscheidende Details zur Umsetzung der EU-Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland in den Schatten gestellt. Danach einigten sich die Agrarminister der Länder darauf, die bisher geplante verpflichtende Selbstbegrünung der 4 % Stilllegungsflächen ab 2023 zu lockern. Es soll nun geprüft werden, diese Selbstbegrünung wieder aufzugeben, weil es die Betriebe vor zu große Herausforderungen stellt, teilte Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne), am Freitag in der Pressekonferenz nach der AMK mit.

Vorfrüchte wie Kleegras oder Ackerfutter sollen stehen bleiben können

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Die Verpflichtung zur Selbstbegrünung der 4 % Ackerland (GLÖZ 8), die jeder Betrieb ab 2023 im Rahmen der Konditionalität verpflichtend stilllegen muss, stelle viele Betriebe, die die Brache in ihre Furchtfolge integrieren wollen, vor Herausforderungen. Hier könnte die Vielfältigkeit der landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt werden, in dem Untersaaten oder bestimmte Vorfrüchte für die Stilllegungsflächen nicht ausgeschlossen werden, heißt es im vorläufigen Ergebnisprotokoll der AMK, das top agrar vorliegt. So könnten zum Beispiel wüchsige Vorfrüchte wie Kleegras oder Ackerfutter nach der letzten Ernte stehen gelassen und als Brachfläche im Antragsjahr genutzt werden. Das Wachstum und die Verbreitung von unerwünschter Ackerbegleitflora könne so verhindert und daraus resultierende vermehrte Bekämpfungsmaßnahmen bei der Wiederaufnahme der Produktion vermieden werden, heißt es weiter.

Fruchtwechsel soll erst ab 2024 greifen

Auch zum vorgeschriebene Fruchtwechsel auf den Flächen (GLÖZ 7) soll es eine Erleichterung geben. Laut dem vorläufigen AMK Ergebnisprotokoll soll der Fruchtwechsel erst ab 2024 gelten, so dass dieser wegen der Vorfruchteffekte nicht schon bei der Antragstellung in diesem Jahr berücksichtigt werden muss. „Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder bitten den Bund, sich gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass der Fruchtwechsel (GLÖZ 7) erst im Antragsjahr 2024 - rückwirkend auf das Jahr 2023 - umgesetzt wird“, heißt es dort. Sollte der verpflichtende Fruchtwechsel bereits im ersten Antragsjahr der neuen GAP ab 2023 rückwirkend auf das Vorjahr umgesetzt werden, würde dies andernfalls die Anbauplanung der landwirtschaftlichen Betriebe schon im Jahr 2022 zu einem Zeitpunkt, zu dem weder der GAP-Strategieplan genehmigt noch die GAP-Gesetzgebung in Kraft getreten sein wird, beeinflussen, heißt es zur Begründung.

Ländermehrheit bleibt bei 4 % Stilllegung ab 2023

Eine Mehrheit der Länder hatten sich auf der Agrarministerkonferenz zu den verpflichtenden Stilllegungsflächen von 4 % ab 2023 bekannt. In einer Protokollerklärung hatten allerdings die fünf Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gefordert, die Verpflichtung aus der kommenden GAP-Reform, 4 % der Ackerfläche stillzulegen, vorübergehend 2023 auszusetzen. Das Gleiche wollten sie für die Vorgabe zum Fruchtwechsel erreichen.

Rückmeldung zum GAP-Strategieplan im Mai erwartet

Aktuell liegen die deutschen Regeln zur Umsetzung der GAP ab 2023 in Brüssel als Strategieplan zur Prüfung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erwartet nach Informationen von top agrar eine Rückmeldung in der zweiten Mai-Hälfte. Danach könnte es noch Korrekturen am GAP-Strategieplan geben. Für 2024 hat das BMEL bereits eine umfassende Evaluierung der Regeln angekündigt.

Anbau auf ökologischen Vorrangflächen 2022 weiter offen

Was auf ökologischen Vorrangflächen 2022 im Rahmen der alten GAP in Deutschland geschehen darf, bleibt hingegen auch nach der AMK weiter offen. Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern haben auf der AMK am Freitag dazu keinen gemeinsamen Beschluss finden können.

Gegen einen Anbau auf ökologischen Vorrangflächen haben sich geschlossen die Grünen Agrarminister aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein gestellt. Sie stützen damit den Kurs von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), der auf ÖVF nur eine Nutzung des Aufwuchses als Futter erlauben will, sowie Eiweißpflanzen ohne Pflanzenschutz und Düngung.

Eine Mehrheit der Bundesländer mit Agrarministern von CDU, FDP, SPD und von den Linken haben sich hingegen für "den Anbau beliebiger Kulturen für Nahrungs- und Futtermittelzwecke auf brachliegenden Greening-Flächen mit Einsatz von Pflanzenschutzmitteln" ausgesprochen, wie es im Ergebnisprotokoll der AMK heißt. Zu diesen Ländern gehören Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Zumal die Agrarministerkonferenz nur einstimmig entscheiden kann, gibt es damit keinen Beschluss in der Sache. Damit läuft bei den ÖVF nun alles auf die Entscheidung des Bundesrates am 8. April hinaus. Dort wird keine Einstimmigkeit verlangt. Allerdings entscheiden dort die Landesregierungen, so dass auch die verschiedenen Koalitionsbündnisse in den Ländern das Ergebnis noch beeinflussen können.

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