Agrarministerkonferenz zur GAP
Pflicht zur Selbstbegrünung von Brachen ab 2023 soll wieder fallen
Die Agrarminister der Länder können sich doch auf Erleichterungen für die Landwirtschaft zur Agrarreform 2023 einigen. Sie betreffen die Begrünung von Brachflächen und den Fruchtwechsel.
Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) hat die heftige Debatte um die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen 2022 entscheidende Details zur Umsetzung der EU-Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland in den Schatten gestellt. Danach einigten sich die Agrarminister der Länder darauf, die bisher geplante verpflichtende Selbstbegrünung der 4 % Stilllegungsflächen ab 2023 zu lockern. Es soll nun geprüft werden, diese Selbstbegrünung wieder aufzugeben, weil es die Betriebe vor zu große Herausforderungen stellt, teilte Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne), am Freitag in der Pressekonferenz nach der AMK mit.
Vorfrüchte wie Kleegras oder Ackerfutter sollen stehen bleiben können
Die Verpflichtung zur Selbstbegrünung der 4 % Ackerland (GLÖZ 8), die jeder Betrieb ab 2023 im Rahmen der Konditionalität verpflichtend stilllegen muss, stelle viele Betriebe, die die Brache in ihre Furchtfolge integrieren wollen, vor Herausforderungen. Hier könnte die Vielfältigkeit der landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt werden, in dem Untersaaten oder bestimmte Vorfrüchte für die Stilllegungsflächen nicht ausgeschlossen werden, heißt es im vorläufigen Ergebnisprotokoll der AMK, das top agrar vorliegt. So könnten zum Beispiel wüchsige Vorfrüchte wie Kleegras oder Ackerfutter nach der letzten Ernte stehen gelassen und als Brachfläche im Antragsjahr genutzt werden. Das Wachstum und die Verbreitung von unerwünschter Ackerbegleitflora könne so verhindert und daraus resultierende vermehrte Bekämpfungsmaßnahmen bei der...
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