Mit Blick auf die bevorstehende Gartensaison hat der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) vor der unbedachten Einfuhr polnischer Pflanzenschutzmittel nach Deutschland gewarnt.
Nach Angaben des Pflanzenschutzdienstes gilt die Zulassung für solche Mittel nur in Polen, nicht jedoch in der Bundesrepublik. Damit seien die Produkte hierzulande illegal. Schon das Mitbringen einer Packung Pflanzenschutzmittel aus dem Nachbarland könne nach dem Pflanzenschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden, erklärte der Pflanzenschutzdienst.
Er wies darauf hin, dass ein Pflanzenschutzmittel grundsätzlich in Deutschland zugelassen und mit allen geforderten Informationen zur Anwendung in deutscher Sprache versehen sein müsse. Aus diesem Grund sei es nicht erlaubt, ein Pflanzenschutzmittel, das in einem anderen EU-Staat erworben worden sei, im eigenen Garten einzusetzen, selbst wenn dieses in dem anderen Land für den entsprechenden Bereich zugelassen und geprüft sei.