In den vergangenen Monaten sind für viele Pflanzenschutz-Wirkstoffe die Zulassungen nicht erneuert bzw. nicht verlängert worden. In der folgenden Tabelle sind die Wirkstoffe, einige betroffene Präparate sowie die jeweiligen Abverkaufs- sowie Aufbrauchfristen dargestellt. Setzen Sie die Mittel vor Ablauf der Aufbrauchfrist ein. Denn danach müssen Sie diese kostenpflichtig entsorgen.
Beachten Sie zudem die bereits dieses Jahr ausgelaufenen Aufbrauchfristen folgender Mittel. Demnach bestehen Anwendungsverbote
- seit dem 30.1.2020 für Plenum 50 WG (Pymetrozin)
- seit dem 30.1.2020 für Aatiram 65, TMTD 98 % (Thiram)
- seit dem 4.2.2020 für Reglone (Deiquat)
- seit dem 19.3.2020 für Taspa, Gladio, Agent, Cirkon, Desmel (Propiconazol)
- seit dem 27.3.2020 für Bacara Forte, Cadou Forte (Flurtamone)
- seit dem 3.4.2020 für Mesurol flüssig (Methiocarb)
Prochloraz nicht mehr in Gerste
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 2. März für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Prochloraz die Spritzanwendung an Gerste widerrufen. Hintergrund sind geänderte Rückstandshöchstgehalte. Im Klartext: Die Fungizide Ampera, Eleando, Kantik und Mirage 45 EC sind in Gerste nicht mehr zulässig. Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Andere Anwendungen der genannten Produkte sind nicht betroffen.