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Gutachten zur Nitratrichtlinie

Prof. Taube/BDEW: "Überdüngung verursacht Umweltkosten in Milliardenhöhe"

Die Düngeverordnung setzt europäisches Recht nicht vollständig um, kritisiert Prof. Dr. Friedhelm Taube in einer Studie für die Wasserwirtschaft. Massive Umweltschäden seien die Folge.

Lesezeit: 5 Minuten

In einem neuen Gutachten wirft der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Landwirten vor, jährlich durch die Düngung Umweltschäden von etwa 3 Mrd. € zu verursachen. Grund sei eine "nicht EU-konforme Düngung in der Landwirtschaft". Das zeige ein Gutachten zum novellierten deutschen Düngerecht von Prof. Dr. Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Auftrag des BDEW.

Laut Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, zeigt das Gutachten deutlich, dass die Überdüngung in der Landwirtschaft der Umwelt massiv schade. "Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, dass die EU-Nitratrichtlinie endlich vollumfänglich in Deutschland umgesetzt wird. Die Düngeverordnung aus dem vergangenen Jahr setzt die europäischen Vorgaben nicht vollständig um. Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten basieren die Werte der Düngeverordnung vielfach auf nicht bewiesenen Annahmen, die sich nicht auf Untersuchungen stützen. Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen“, so der Wasserrwirtschaftler.

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Neben der Düngeverordnung sind wichtige Teile des deutschen Düngerechts in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) und der Stoffstrombilanzverordnung geregelt. Auch sie setzt europäisches Recht laut Gutachten nicht ausreichend um.

Prof. Dr. Friedhelm Taube: „Aus Gutachtersicht ist schlicht und ergreifend die Aufhebung der AVV GeA erforderlich. Die in dieser Verwaltungsvorschrift enthaltenen rechnerischen Modellierungen sind unsicher und nur begrenzt im Detail nachvollziehbar. Sie beabsichtigen offensichtlich primär die Verkleinerung und nicht die tatsächliche Ausweisung gefährdeter Gebiete. Zur Kontrolle der Düngung ist zudem eine Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung mit ambitionierten Grenzwerten nötig. Hierzu liegt ein Vorschlag einer Gruppe von Wissenschaftlern vor, der den Schutz der Umweltgüter angemessen berücksichtigt, ohne hohe Ertragsleistungen zu gefährden.“

Kernergebnisse des Gutachtens:

  • Die Düngeverordnung (DüV 2020) aus dem vergangenen Jahr setzt europäisches Recht nicht vollständig um: Sie entspricht nicht den Ansprüchen einer konsequenten Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und der normativen Umsetzung der Zweckbestimmung des Düngegesetzes. Die DüV basiert auch nicht auf einer von wissenschaftlicher Evidenz geprägten Spezifizierung der guten fachlichen Praxis der Düngung, sondern auf nicht bewiesenen Annahmen im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland setzt die EU-Schutzziele nicht vollständig um.

  • Die Kosten für die verursachten Umweltschäden durch die nicht EU-konforme Düngung betragen etwa 3 Mrd. € pro Jahr. Das heißt, allein in den letzten 10 Jahren, in denen Deutschland auch die selbst gesetzten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie (maximaler sektoraler Stickstoffsaldo ab dem Jahr 2010: 80 kg N/ha) deutlich verfehlt hat - ist durch die nicht vollständige Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ein Umweltschaden von rund 30 Mrd. € verursacht worden.

  • Eine weitere Anpassung der DüV 2020 ist zur vollständigen Umsetzung des europäischen Rechts erforderlich: Als Sofortmaßnahme sollte übergangsweise die Reduktion des Düngebedarfs um 20 % bundesweit gelten.

  • Die Aufhebung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsweisung (AVV GeA) ist erforderlich: Die EU-Nitratrichtlinie sieht die unsicheren und nur begrenzt im Detail nachvollziehbaren rechnerischen Modellierungen der AVV GeA nicht vor, die offensichtlich primär die Verkleinerung und nicht die tatsächliche Ausweisung gefährdeter Gebiete verfolgen. Da die Nitratrichtlinie zudem sämtliche Wasserkörper und somit auch die nahezu flächendeckend belasteten Fließgewässer adressiert, sollte konsequenterweise die landwirtschaftliche Fläche in ganz Deutschland als gefährdetes Gebiet gekennzeichnet werden.

  • Zur Kontrolle der Düngung ist umgehend eine Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) mit ambitionierten Grenzwerten im Sinne des Gewässerschutzes erforderlich: Der Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs ohne eine entsprechende komplementäre Regelung verhindert die Kontrolle der guten fachlichen Praxis der Düngung auch und besonders Phosphor betreffend.

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DBV zweifelt Methodik an

„Das Gutachten ist methodisch fragwürdig“, sagte der Generalsekretär des Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, der taz. Das aktuelle Düngerecht sei „das strengste aller Zeiten“. „Der tatsächliche Erfolg wird aufgrund der geologischen Gegebenheiten erst mittelfristig ersichtlich sein. Weitere Forderungen nach einer Verschärfung sind unverhältnismäßig.“

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Freie Bauern: BDEW schafft Sündenbock

„Der BDEW, Lobbyorganisation der Wasserversorger, versucht seit Jahren mit zweifelhaften Gutachten, der deutschen Landwirtschaft eine Schädigung des Grundwassers anzudichten“, sagte Reinhard Jung, Politikreferent der Freien Bauern und Biolandwirt aus dem brandenburgischen Lennewitz.

Tatsächlich werde damit ein Sündenbock geschaffen, dem man tatsächliche und geplante Preiserhöhungen für Trinkwasser bequem in die Schuhe schieben kann. Probleme durch Nitrateinträge im Grundwasser aus landwirtschaftlichen Quellen gebe es nur punktuell in Regionen mit Intensivtierhaltung. Auf weit über 95 % der Fläche finde Düngung als bedarfsgerechte Pflanzenernährung statt und sorge für eine Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus regionaler Produktion.

Jung: „Die Forderung des BDEW, die Düngung flächendeckend um 20 % runterzufahren, wäre gleichbedeutend mit einer Senkung der heimischen Erzeugung im zweistelligen Prozentbereich. Die fehlenden Lebensmittel kommen dann aus dem brennenden Regenwald.“

Dass der BDEW gegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift schießt, hänge möglicherweise auch damit zusammen, dass darin die Untersuchung von Nitratbelastungen auf den Verursacher ermöglicht wird, vermutet Jung: „Damit kommen natürlich undichte Abwasserkanäle und Überläufe von Kläranlagen in den Fokus, die wiederum von BDEW-Mitgliedsverbänden betrieben werden. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.“

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