Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

topplus Urteil

Prüfer entmachtet: Grünlandprämie trotz Verbuschung

Wenn mehr als 50 % Grünfutterpflanzen auf einer Fläche anzutreffen sind, gilt diese prämienrechtlich als Grünland, entschied der Bundesgerichtshof.

Lesezeit: 1 Minuten

Wann zählt eine verbuschte Fläche noch als prämienfähiges Grünland? Diese Frage beantwortete in der Praxis bislang der Vor-Ort-Prüfer. Im Streitfall überprüften die Gerichte sein ­Urteil bislang nur auf Willkür, übernahmen es aber ansonsten. Diesen Beurteilungsspielraum der Prüfer hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgelehnt.

Im Fall eines Schäfers aus Thüringen hatte ein Prüfer eine Fläche als Grünland aberkannt, weil sie mehr als 25 % nichtlandwirtschaftliche Pflanzen ­aufwies. Die Richter entschieden, dass in Streitfällen eine vollständige gerichtliche Kontrolle der Vor-Ort Bewertung stattzufinden habe. Hierbei sei eine „effektive Nutzung“ des Grünland zu prüfen, wobei ein vorherrschender Aufwuchs von Nichtfutterpflanzen dem entgegenstünde. Ein Grenzwert von 25 % Verbuschung entbehre dagegen einer Grundlage.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Tipp: Überwiegen (>50 %) auf Ihrer Fläche Grünpflanzen den anderweitigen Bewuchs und verweigert der Prüfer trotzdem die Anerkennung, lohnt es sich, direkt nach dem Besuch einen Gutachter den Zustand der strittigen Fläche dokumentieren zu lassen, rät Rechtsanwalt Henning Schulte im Busch aus Münster. (AZ: G3 C7.20)

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.