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Dürrevorsorge

Rat stimmt abschließend für Erleichterungen bei der Brauchwassernutzung

Um bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung zu stellen, will die EU die Nutzung von gereinigtem Brauchwasser erleichtern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mitgliedstaaten haben abschließend für Erleichterungen und die Harmonisierung der Mindestanforderungen an die Qualität von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung gestimmt.

Der Rat billigte die Verordnung vergangene Woche per schriftlichem Verfahren; jetzt steht noch die finale Abstimmung im Europaparlament aus. Diese wird zeitnah erwartet. Anschließend kann der Rechtstext im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden; er tritt dann 20 Tage später in Kraft. Drei Jahre danach gelangen die neuen Regelungen zur Anwendung.

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Demnach muss gereinigtes kommunales Abwasser, das bereits bestimmten Behandlungen nach Maßgabe der „Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser“ durchlaufen hat, noch einer Weiterbehandlung unterzogen werden. Dazu gelten künftig EU-einheitliche Mindeststandards zur Hygiene und Qualitätsüberwachung des Brauchwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung sowie Vorgaben hinsichtlich der Gewinnung, Verteilung und Lagerung.

Wie der Rat feststellte, soll die Neuregelung auch der Anpassung der Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels dienen. Ziel sei es, die Verfügbarkeit von Wasser für Bewässerungszwecke zu verbessern und Anreize für eine effizientere Nutzung zu schaffen. Insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren sei genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung zu stellen, um Ernteausfälle beziehungsweise Lebensmittelknappheit zu vermeiden.

Der Rat gab aber zu bedenken, dass die geografischen und klimatischen Bedingungen in den einzelnen Regionen der EU sehr unterschiedlich seien. Deswegen könne ein Mitgliedstaat auch entscheiden, dass der Einsatz von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung unter Umständen in manchen Landesteilen oder im gesamten Land nicht zweckmäßig sei.

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